Ich wurde gerade geblitzt ü. 30kmh bei probezeit Verlängerung?
Also ich habe glaube ich im Herbst 2021 ein Aufbauseminar machen müssen, da ich in der Probezeit bei Überholverbot überholt habe.
1 Punkt, Probezeit Verlängerung, Aufbauseminar und Bußgeld. So und heute wurde ich auf der Autobahn geblitzt.
Immernoch in der Probezeit. Erlaubt war 100 und ich bin so ca. 137 gefahren.
Was geschieht nun?
Hast du schon einen Brief bekommen?
Ja 1 punkt und ca. 200 euro bußgeld
4 Antworten
Bußgeld kommt drauf an, wie hoch die vorwerfbare Übertretung tatsächlich war.
Sicher wird der Regelsatz aber erhöht, da Du schon einen Punkt hast.
Der neue Punkt führt zu Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen.
Man empfiehlt Dir, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Also ich habe zum Glück nur 250€ bezahlen müssen 1 Punkt und eine Verwarnung 🙈
Sicher wird der Regelsatz aber erhöht, da Du schon einen Punkt hast.
Ist das wirklich Praxis? Ich habe jedenfalls noch keinen Bußgeldbescheid gesehen, in dem das so gemacht wurde (aber durchaus schon Regelsatzerhöhungen aus anderen Gründen).
Abzüglich der Toleranzen von etwa 4kmh wirst du somit 133 also 33 km/h zu schnell gewesen sein. Dies stellt einen A-Verstoß dar.
Die möglichen probezeitrelevanten Konsequenzen davon abhängig, ob die jeweilige Regelmissachtung als A oder als B Verstoß gewertet wird. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Auswirkungen, bei einem A-Verstoß hingegen kommt es zu einer Verlängerung von 2 auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Die Verlängerung gab es doch beim ersten Verstoß schon.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Punkt ist immer ein A-Verstoß.
In deinem Fall folgt dann hier eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- 260 Euro Bußgeld
- Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit
Das ist der zweite A-Verstoß. Noch einer und dir wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Kein Aufbauseminar und keine weitere Verlängerung der Probezeit,
das hatte er schon.
Den Bußgeldregelsatz hast Du für innerorts angegeben. Kein Fahrverbot, nur einen Punkt.
Eine Überschreitung um 31 - 40 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts hat folgende Konsequenzen:
- 200 € Bußgeld (TBNR 141723; 11.3.6 BKat)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
- Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)
Die Tat gilt als A-Verstoß (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV) nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, entsprechend folgt jetzt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG). Beim nächsten A-Verstoß wird dir ohne weitere Ankündigung die Fahrerlaubnis entzogen.