Kleinanzeigen, muss ich es zurück nehmen?
Habe heute vor einer Woche, ein Sonos System verkauft, welches der Käufer vor Ort sowohl komplett gesehen als auch getestet hat. Er war zufrieden und wir schlossen den Kauf ab. Jetzt meldet er sich, will es zurück geben, da es Kratz Geräusche machen soll und behauptet wir hätten auch dran rum gefummelt. Ich bin der Meinung das ich es nicht zurück nehmen muss, da es bei uns einwandfrei funktionierte und auch der Test seitens des Käufers, ohne Probleme war. Wie verhalte ich mich, bzw schreibe ich dem aufgebrachten Käufer?
Vorab Dankeschön für die bisherigen Antworten, ich würde ihn gerne ignorieren aber da er jetzt weiß wo ich wohne? Nicht das er einfach so vor der Tür steht?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rasentraktor007/1707403275435_nmmslarge__317_0_810_810_a8dc5b203e15c21a1e877ccec237a85e.jpg?v=1707403275000)
Ignorieren.
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.
Außerdem hätte er den Artikel vor der Übergabe und vor der Bezahlung überprüfen können und auch müssen.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Tja, dann behauptest du eben, dass ER dran herum gefummelt hat, da er es vor dem Kauf ja selbst getestet hat und zufrieden war. Wäre er nicht zufrieden gewesen und wäre die Ware zu diesem Zeitpunkt nicht in Ordnung gewesen, hätte er sie ja nicht kaufen müssen.
Ich kenn mich rechtlich zwar nicht so gut aus, denke aber, dass du als Privatverkäufer nicht Gewährleistungs-pflichtig bist. Ich würd den Typen einfach ignorieren, für mich wäre der Verkauf abgeschlossen.
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Du musst nur die Gewährleistung ausschließen.
die Garantie gibt der Hersteller, die kannst su gar nicht ausschließen.
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Der Artikel wurde von Ihnen vor dem Kauf angesehen und getestet und für in Ordnung befunden. Zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges lag somit kein Mangel vor.
Ich lehne eine Rücknahme deshalb ab.
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Nein, das musst du nicht zurück nehmen, wenn du nicht wissentlich etwas verschwiegen hast.
Wenn der das Teil sogar vor dem Kauf anschaut und testet, bist du fein raus.
Ich habe auch so ein Text mit eingefügt das es sich um Privatverkauf handelt und keine Garantie und Rücknahme erfolgt. Ignorieren an sich wäre einfach aber er weiß jetzt wo ich wohne?