Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen?
Hallo,
heute am Freitag, genau um 13 Uhr habe ich Post im Briefkasten gehabt, wir wurden fristlos gekündigt, da zwei Monatsmieten nicht gezahlt wurden.
Das ist aber nicht bewusst passiert, sondern das Jobcenter hat damals dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen, dies habe ich selbst auch indem steht, dass das Jobcenter die Miete übernimmt. Ich dachte somit, dass dies geregelt wäre und habe auch nichts mehr gehört…
Heute dann der Schock, habe natürlich direkt überall noch versucht anzurufen, niemanden erreicht.
Wir haben eigentlich nie Probleme gehabt, brauchten nun aber die Unterstützung vom Jobcenter, da ich aufgrund Personal Kürzungen gekündigt wurde und mit einem 3 jährigen Sohn, ist es bei uns in der Umgebung nicht so leicht, einen Job zu finden, der mit den betreuungszeiten der Kita vereinbar sind.
Meine eigentlich frage: Wenn ich die Miete in der angegeben Frist nachzahle, wird die fristlose Kündigung dann zurückgenommen? In dem Brief steht noch kein Datum, wann wir aus der Wohnung sein sollen oder Ähnliches. Nur das wenn ich nicht zahle, die mich da zu Not mit einer Räumungsklage rausholen.
Ich kann doch nicht mit meinem kleinen Sohn auf der Straße sitzen…
Das ist wirklich nur ein Missverständnis gewesen als im vergangenen Monat, der Brief gekommen ist, dass die Miete noch nicht gezahlt wurde habe ich diesen extra nochmal ans Jobcenter mit der Bitte um Überweisung geschickt, da ich die Zusage hatte, dass die Miete von denen übernommen wird. Ich habe nichts von denen gehört und dachte somit, dass sich das erledigt hat.
Bitte um hilfreiche und höfliche Antworten, bin gerade schon verzweifelt genug.
Wer ist "wir"? Du und Dein Sohn? Oder noch jemand?
Mein Sohn und ich und nein in dem Brief steht nichts von ersatzweise oder hilfsweise fristgerecht, nur dass ich mich an deren Sozialberatung wenden kann
8 Antworten
1. Unabhängig davon was du machst ist die fristlose Kündigung wirksam da du mit mind. 2 Mieten in Rückständ bist /warst.
2. Du kannst sie Kündigung heilen, durch Zahlubg des rückständigen Mietzinses, wenn der Vermieter einverstanden ist.
2a. Gerätst du dann nochmal in Rückstand ist die Kündigung definitiv wirksam und es müsste eine neuer Mietvertrag geschlossen werden
2b Sollte der Vermieter nicht einverstanden sein, gib dich auf Wohnungssuche
3. Die Kündigung berechtigt zu einer Räumung mit vorheriger Titulierung (würden für dich noch mehr Kosten bedeuten) - muss aber nicht vollstreckt werden es kommt da auf den Willen des Vermieters an.
Deswegen
- wende dich an das Jobcenter dass die zahlen
- dann an den Vermieter und rede ruhig mit ihm, wirst du emotional oder nervst ihn haut er dich raus (versetz dich in die sicht des vermieters rein), biete Zahlung an, bitte um Heilung der Kündigung etc.
- optional: such schonmal eine neue Wohnung
Fristlos heisst nicht, dass Montag morgen das Räumungskommando vor der Tür steht. Dazu muss dann erst nach Wirksamkeit der Kündigung die Räumungsklage angestrengt werden.
Unbedingt brauchst du ein Rechtsrat (Mieterverein), um zu klären, ob und wann die Kündigung wirksam ist, ob du das durch Zahlung der Rückstände heilen kannst oder ob die Kündigung bestehen bleibt, bzw dann der Grund für eine fristgerechte Kündigung bestehen bleibt.
Und dann zum Amt, wenn dort die Miete übernommen wird, kann das Amt den Vermieter anweisen, die Räumung auszusetzen und im Gegenzug die Miete ab Beschluss zu übernehmen.
Hast Du das denn schriftlich vom Jobcenter, dass sie die Miete direkt an den Vermieter überweisen, auch für besagte Zeiträume ?
Dann wende dich umgehend mit der fristlosen Kündigung ans Jobcenter und kläre das, der Vermieter muss diese Kündigung nicht zurück nehmen, selbst wenn Du die Ausstände umgehend zahlen würdest.
Das Jobcenter würde hier auch nur ein zinsloses Darlehen bewilligen, wenn dir aus welchen Gründen auch immer die Miete nicht gezahlt worden wäre, also kein Anspruch bestanden hätte, wenn durch die Zahlung die fristlose Kündigung angewendet werden würde.
Dann hast Du doch schon die Lösung des Problems auf der Hand.
Wende Dich mit der Kündigung ans Jobcenter. Die wollen auch nicht, dass Du jetzt am beginnenden Winter obdachlos wirst mit Deinem Sohn.
Wende Dich dann an deren Sozialberatung. Man wird Dir helfen, Euch nicht auf die Straße setzen und sobald die Miete vollständig nachgezahlt ist, ist die Kündigung vom Tisch.
Allerdings darf Dir das dann nicht nochmal passieren, denn dann ist jede Kündigung endgültig.
normalerweise läuft das so nicht - ich meine die fristlose Kündigung
ich vermute, der Vermieter hat dir schon einmal eine Mahnung zugeschickt, nämlich als das erste Mal die Mietzahlung ausblieb - was hast du damals unternommen? nichts? das war ein Fehler ! diese Mahnung hättest du sofort ans Job-Center senden müssen, damit sie dort verstehen, dass etwas unternommen werden muss
du hättest auch dem Vermieter mitteilen sollen, dass das Job-Center die Mietzahlung übernimmt - das Geld kommt dann ja woanders her, also nicht von dir
jetzt hast du nur noch eine Chance: setze dich sofort mit dem Job-Center in Verbindung, was passiert ist und damit die Außenstände sofort überwiesen werden - und dann musst du beim Vermieter um schön Wetter bitten - akzeptieren muss er es nämlich nicht - es ist nicht sein Problem, dass du momentan ohne Arbeit bist und vom Job-Center abhängig - er hat ja auch seine Kosten - wie z.B. die Zahlung der Müllgebühren, Wasser, Grundsteuer, Reparaturen usw., ihn fragt auch keiner, ob er das Geld hat oder nicht: er hat es zu haben
wir haben damals vom Jobcenter den Bescheid für die Mietübernahme bekommen, dass haben wir persönlich beim Vermieter unterschreiben lassen und dem ausgehändigt und uns auch durch eine Unterschrift bestätigen lassen. Wir haben eine Mahnung bekommen, habe das zum Jobcenter geschickt und ich habe auch angerufen, da meinte der Mitarbeiter er kümmert sich drum, auf die Aussage habe ich vertraut.
wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft wärst, würde ich dir jetzt empfehlen, dich dorthin zu wenden - ansonsten kannst du jetzt nur mit den Job-Center Kontakt aufnehmen und ihnen eine Kopie der fristlosen Kündigung zusenden - außerdem würde ich mit dem Bürgeramt deiner Gemeinde Kontakt aufnehmen - schließlich droht dir die Obdachlosigkeit und dazu hast du ein Kind - da muss etwas geschehen - vielleicht können sie dir das Geld für die Mietrückstände vorschießen und holen es sich direkt vom Job-Center zurück
Befindet sich der Mieter mit der Miete im Verzug, muss der Vermieter nicht mahnen!
Wird die rückständige Miete gezahlt, ist die Kündigung unwirksam.