Fremdes Fahrzeug aus Einfahrt als Mieter entfernen lassen?
Moin,
Wir leben in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und haben seit ungefähr einem Jahr ein ungewolltes Fahrzeug in unserer Einfahrt stehen. Unser Haus gehört einer Erbengemeinschaft die sich bei beschwerden leider um nichts kümmern. Also wollte ich mich mal informieren was ich als Mieter tun kann. Da die Situation ein bisschen schwer zu erklären ist habe ich eine kleine Skizze da gelassen.
Ein Motorrad hat immer auf den öffentlichen Parkplätzen vor unserem Haus geparkt. Das hat dem Restaurauntbesitzer nicht gefallen weil ihm dadurch ein potentieller Parkplatz für seine Kunden gefehlt hat. Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen (öffentlich und privat), ab der Einfahrt beginnt jedoch das Privatgrundstück welches auch als solches ersichtlich ist. Der Besitzer des besagten Motorrads ist kein Mieter des Hauses sondern wohnt laut Restaurauntbesitzer paar Häuser weiter. Unter dem Balkon hat es ihm so gut gefallen, dass er eine Plane über das Moped geschmissen hat und es dort überwintern lassen hat.
Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt, ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.
Diese ganze Situation nervt mich jetzt mittlerweile so, dass ich gerne was gegen den Typen unternehmen möchte. Nur weiß ich nicht wie. Der Vermieter kümmert sich nicht drum. Ich habe ja eigentlich kein Recht, ist ja nicht mein Parkplatz (Streng gesehen ist es ja garkein Parkplatz). Behindern tut er die Durchfahrt aber auch nicht.
Wie geht man da am besten vor ohne das Kosten oder rechtliche Folgen für mich entstehen?
Wir kennen den Besitzer nicht, haben Ihn auch nie gesehen.
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Ich verstehe die Frage nicht.
Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen
Wenn dort schon zwei Motorräder abgestellt waren, wieso soll dann das dritte Motorrad die Zufahrt behindern? Ich gehe bei der Beschreibung mal davon aus, dass besagter Balkon zum 1.OG gehört, so dass sich unterhalb desselben eine trockene Stellfläche ergibt. Daraus ist aber auch zu schlussfolgern, dass die verbleibende Durchfahrtsbreite der Einfahrt zwischen Balkon und gegenüberliegender Wand brandschutztechnisch zwingend 3m sein müssen, damit Rettungsfahrzeuge mit entsprechender Höhe im gefahrenfall selbige nutzen können.
Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt,
Wenn das keine offizielle Stellfläche ist, darf genau genommen dort garnichts abgestellt werden, ganz egal, ob Mieter oder nicht.
ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.
Eine Besitzstandsstörung kann nur durch die WEG veranlasst werden. Abgesehen davon ist weiter unklar, wieso das dritte Motorrad nun stören soll, wenn dort schon zwei stehen. Eine Anzeige bei der Brandschutzbehörde dürfte eine Entfernungsanordnung zur Folge haben, die dann aber für alle dort abgestellten Komponenten gilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Ob da zwei oder drei Motorräder stehen ist mir eigentlich egal, das stimmt.
Dann lass es eben. Es ist nicht dein Problem, du machst es nur zu deinem.
Nur steht er nunmal auf einem privaten Grundstück
Korrekt - aber nicht deinem. Du bist nur Mieter, und was die nicht vermietete Fläche anbelangt, geht dich selbige eben rein gar nichts an. Aktiv werden kann hier nur die WEG respektive die örtliche Baubehörde, sofern die Zufahrt (wovon ich ausgehen würde) Anfahrts- und Fluchtweg für die rückwärtig angeordneten Gebäudeteile darstellt.
Aber durch den Brief und der anscheinend nicht vorhandenen Einsicht wollen wir das nichtmehr weiter tollerieren.
Ihr habt hier aber nichts zu dulden. Es geht euch schlicht nichts an.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine sehr böse, aber funktionierende Methode: Motorrad auf einen öffentlichen Parkplatz schieben und das Ordnungsamt rufen, weil der TÜV abgelaufen ist. Die kümmern sich dann um eine Anzeige und im Ernstfall lassen sie es komplett abschleppen.
Andere, aber auch nicht ganz legale Variante: Zentralen Ruf der Versicherer anrufen und mit dem Kennzeichen des Motorrades fragen, an wen du dich wenden kannst, damit ein Schaden reguliert werden kann. Die geben dir dann die Daten vom Halter bzw. dessen Versicherung und du kannst den Halter direkt kontaktieren.
Meine persönliche Vorgehensweise: Plane runter ziehen, daneben fest machen, damit sie nicht weg fliegt und einen freundlichen Zettel an das Motorrad hängen, das er dich doch bitte kontaktieren möge wegen dem Stellplatz. Wenn er regelmäßig vorbei geht und sein Motorrad ohne Plane sieht, wird er automatisch hin gehen und den Zettel finden. Wenn er dann halbwegs anständig ist, meldet er sich bei dir.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das habe ich bereits versucht. Zettel dran und Plane runter. Plane ist wieder drauf, Zettel weg. Der Besitzer sieht es denke ich mal nicht ein, dass er da nicht parken soll.
Das Ding wegschieben und dem Ordnungsamt melden fände ich eigentlich ganz witzig, habe aber keine Lust auf rechtliche Folgen.
Finde es verrückt wie wenige Möglichkeiten es gibt.
Danke dir für deine Antwort.
Ja genau. Balkon im 1.OG ergibt eine praktische und trockene Stellfläche. Ob da zwei oder drei Motorräder stehen ist mir eigentlich egal, das stimmt. Wir haben es ja jetzt auch schon über ein Jahr so belassen. Nur steht er nunmal auf einem privaten Grundstück, klar wir wohnen da zwar nur zur Miete aber ich kann mein Motorrad ja auch nicht einfach auf ein fremdes Grundstück stellen... zumindest habe ich das bis jetzt gedacht. Aber durch den Brief und der anscheinend nicht vorhandenen Einsicht wollen wir das nichtmehr weiter tollerieren.
Naja keine offizielle Parkfläche auf einem Privatgrundstück oder? Also klar ist es eine Einfahrt aber nunmal nicht öffentlich. Da darf ich doch in der Theorie mein Moped abstellen wo ich möchte, solange der Vermieter damit einverstanden ist.
Werde die Möglichkeit mit dem Brandschutz in betracht ziehen. Die Mopeds der anderen Bewohner sind schnell umgeparkt. Dann steht halt nur noch der Falschparker da.
Dennoch vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Hat mir schon um einiges weitergeholfen.