Auf Anwohnerparkplatz stehen Besucher?
Guten Abend,
Wir bezahlen monatlich für unseren Parkplatz direkt vor dem Haus. Insgesamt gibt es drei Parkplätze für uns Anwohner. Nur leider ist nicht beschildert, dass es sich um Anwohnerparkplätze handelt. Dies ist aber deutlich ersichtlich.
Nun stehen immer wieder Besucher auf dem Parkplatz, sodass wir so gut wie immer, weit weg von unserem Haus parken müssen.
Unser Vermieter weiß Bescheid, hat aber leider nichts unternommen.
Was kann man hier gegen tun? Die Polizei unternimmt ja wohl nichts bei Privatparkplätzen.
7 Antworten
Coole Frage, befindet sich der zugesicherte oder zugewiesene Parkplatz auf einem Privatgrundstück, hat die Polizei keine Handhabe. Ihr wohnt als Mieter, dann klärt mit dem Vermieter ab, ob er die Parkplätze mit z.B. den Wohnungsnummern der jeweiligen Mieter kennzeichnen kann, weil Ihr vermutlich eine Stellplatzmiete bezahlt.
Sind die Parkplätze hingegen auf öffentlicher Fläche angelegt, darf da jeder parken, weil keine Beschilderung zu finden ist. Ist aber unwahrscheinlich.
Sprecht Euren Vermieter mal an, dass Ihr nicht bereit seid, Mietgeld für diesen Stellplatz zu bezahlen, wenn die Nutzbarkeit nicht seitens des Vermieters verbindlich sichergestellt wird. Ihr könnt Ihm ja anbieten selber ein Schild mit z.B. Eurem KFZ-Kennzeichen aufzustellen. Weitere Option wäre eine angemessene Mietminderung, zunächst mal ins Gespräch zu bringen. Versucht es aber erst mal im ruhigen Tonfall.
Hi, Nein, da unternimmt die Polizei nichts.
Einzige Möglichkeit: Ihr könntet abschleppen lassen. Müsstest dann aber zunächst dem Abschlepper die Kosten vorstrecken und könnt sie später beim Falschparker einklagen, aber:
Nur leider ist nicht beschildert, dass es sich um Anwohnerparkplätze handelt. Dies ist aber deutlich ersichtlich
Aufgrund dieses Sachverhaltes wäre mir das zu heiß. Da soll der Vermieter mal eindeutige Schilder aufstellen.
Erkundige dich mal ob du selbst abschleppen darfst ... Oder Anzeige erstatten???
1) Den Parkplatz deutlich kennzeichnen.
2) Wer dann trotzdem unberechtigt dort parkt, begeht eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. Dagegen hat der rechtmäßige Besitzer einen Unterlassungsanspruch.
Gehst zu deinen Nachbarn und sagst ich bezahle für Luft wenn ich hier nicht parke
frag am besten ob die noch in eurem Haus wohnen wollen
Das mit dem kennzeichnen kann doch nur der Vermieter machen oder?