Ungenutzte Garage und Parkplatz blockieren in Ordnung?
Juristische Frage:
Ein Mieter hat eine Wohnung und die dazu gehörige Garage angemietet, in die das Auto nicht hinein passt. Da die Einfahrt groß genug ist, hat der Mieter dadurch aber einen immer für ihn verfügbaren Parkplatz. In der Großstadt ein echter Gewinn.
Neben der Garageneinfahrt ist Platz für ein weiteres Fahrzeug, aber nur, wenn der Mieter der Garage auch gerade und nicht diagonal einparkt.
Um den Parkplatz neben seiner Einfahrt nutzen zu können, wurde er gebeten, sein Fahrzeug gerade einzuparken. Er tat das, schimpfte aber wüst und begründete das damit, dass die Fläche neben seiner Einfahrt kein Parkplatz sei. (Diese Annahme ist falsch.)
Seit dem parkt der Mieter selbst auf einem der Parkplätze, die allen anderen Anwohnern zur Verfügung stehen. Er blockiert dadurch, dass er weder seine Garage nutzt noch die Einfahrt vor seiner Garage, 2 Parkplätze.
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Gleiches Wohnhaus, anderer Mieter. Er besitzt eine Garage und 2 Autos. Die Garage wird für keines der Fahrzeuge genutzt. Ein Auto ist für den Weg zur Arbeit täglich unterwegs. Während dessen positioniert er sein Motorrad so, dass weder rechts noch links davon jemand parken kann. Kommt das zweite Fahrzeug von der Arbeit, räumt er sein Motorrad an die Seite, so dass das Auto einparken kann. Das passiert seit 2 Jahren täglich. Außer an den WE und im Urlaub.
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Dritter Fall: Seit einem Jahr steht ein Fahrzeug auf dem Parkplatz zwischen den Häusern. Es ist inzwischen eingewachsen von Unkraut und von den Tauben bekleckert. TüV noch bis Juni 21.
Frage dazu: Sind diese 3 Fälle so einfach hinzunehmen oder gibt es Möglichkeiten, das zu unterbinden?
Statt Parkplätze zu schaffen wurden 27 Ständer für Fahrräder gebaut, die kein Mensch braucht und nutzt. Die Parkplatz- Situation ist entsetzlich, aber außer Abschleppen zu lassen passiert nichts. Es fehlen Alternativen. Ärgerlich, wenn einige Egoisten sich dann so verhalten und ihren Mitmenschen das Leben schwer machen.
Ich selbst habe einen Tiefgaragen- Stellplatz 10 Min. fußläufig und muss nur vor Ort suchen, wenn ich in der Nacht vom Dienst komme oder einen Rollifahrer an Bord habe.
Es würde mich freuen, wenn hier Personen antworten könnten, die sicher wissen, was möglich ist. Vielen Dank dafür!
Jojo
4 Antworten
Wir haben in all den Jahren festgestellt, dass man gegen Assi Manieren keine Handhabe hat.
Es gibt nur eine wirksame Lösung, in eine andere Wohngegend ziehen und darauf achten, dass man genügend Stellplatz für sich und den eigenen Besuch auf dem Grundstück hat.
Nehmt nur keine Eigentumswohnung, da wird alles nur noch schlimmer.
Ich habe nach der ETW mit meinem damals 15jährigen Jüngsten und Hilfe meiner Frau neben der Arbeit, Sohn neben Schule, in 14 Monaten unser Haus selbst hochgezogen. Mit mehreren Parkplätzen davor.
Das Gefühl kann dir keiner nehmen.
Hatten wir schon einmal... :)
Wir bauen in 2 Jahren noch einmal - dieses Mal ein Tiny- Haus. Bis dahin muss ich hier die netten Leute mit ihren "Assi Manieren" noch ertragen.
Juristische Frage:
man wende sich an einen Rechtsanwalt ;)
Ein Mieter hat eine Wohnung und die dazu gehörige Garage angemietet, in die das Auto nicht hinein passt.
sein Problem; er hat ne Garage gemietet,
die Parkplätze stehen sämtlichen Mietern zur Verfügung
dass er weder seine Garage nutzt noch die Einfahrt vor seiner Garage,
da hat auch kein Auto was zu suchen; er kann dadurch andere Fahrzeuge behindern.
Dritter Fall:
Privatgrundstück, das Fahrzeug kann auch da abgemeldet stehen - da kann nur der Vermieter eingreifen. Es muss darauf geachtet werden, dass keine Betriebsstoffe auf den Boden gelangen können. übrigens, noch hat das Fahrzeug sogar Tüv.
Gleiches Wohnhaus, anderer Mieter.
die Parkplätze sind für alle Mieter - ob er seine Garage nutzt ist egal.
"da hat auch kein Auto was zu suchen; er kann dadurch andere Fahrzeuge behindern." In seiner Garageneinfahrt wird niemand behindert. Der Vormieter war in der Lage, sein Auto dort zu parken und die Mieterin davor konnte ihr Auto sogar IN die Garage fahren. Und das war ne Frau. Der Kerl jetzt kann keins von beidem.
Fall 1 und 2 sind zulässig.
Fall 3 sofern auf Privatgrundstücke auch in Ordnung, auf öffentlichen Grund bin ich mir da unsicher.
Ich weiß, dass Garagen nicht als Abstellräume oder Lager genutzt werden dürfen, sondern das Auto drin stehen muss. Aber wenn das nicht passt? Wäre er dann nicht verpflichtet, seine Einfahrt zu nutzen?
Da wirst du nichts machen können!
Scheint in einer Großstadt zu sein. Kaufe Dir ein Fahrrad 😁
"Scheint in einer Großstadt zu sein. Kaufe Dir ein Fahrrad 😁" Super Idee. Vor allem mit Rollstuhlfahrer und Diensthund... Oder mitten in der Nacht vom Dienst heim.
Das ist Politik, das ist so gewollt, ansonsten würden nicht unnütze Fahrradstellplätze gebaut. Damfter Druck 😁
Wenn Du Gehbehindert bist, hole Dir einen Ausweis, womit du auf einem Behindertenparkplatz parken darfst!
Ich bin nicht gehbehindert, habe aber häufig einen Rollifahrer an Bord. Einen solchen Parkausweis hat er.
Rollifahrerparkplätze gibt es hier keine. Darum geht es aber auch gar nicht.
Dann kannst du ja versuchen, eine Anzeige zu machen, wegen der Garage. Bist Du bei der Polizei oder beim Zoll?
Das mit der Anzeige überlege ich mir. Wenn es nicht wirklich etwas an der rücksichtslosen Kunstparkerei ändert, lohnt sich der Stunk nicht.
Yep, wenn du kein Stress haben willst, musst du alternativ irgendwo abgelegen hinziehen und als Einsiedler leben 😀😁
Ich denke, das muss ich nicht. Zwischen "Einsiedler" und "Mieter mit Assi Manieren" gibts noch ne Menge Menschen, die sich benehmen können und sich in netter Gesellschaft genau so wohl fühlen wie ich.
Solche Menschen finden sich hier in dem Wohnviertel auch. Sie leiden genau so unter der Handvoll mit "Assi Manieren" wie ich.
Andererseits gibts "abgelegen" auch komische Menschen...
So isses, es menschelt halt überall 😀 es geht nicht nur dir so
Es handelt sich ja um ruhenden Verkehr...
Erster Fall verstößt gegen ein anderes Gesetz. Garagen dürfen nicht für Kram genutzt werden, sondern sind auch als Garage zu nutzen.
Das wäre mir neu, das kenne ich von hier wo ich wohne nicht! In eine Garage kann man hier alles reinstellen was man will. Wäre ja noch schöner, wenn man als Eigentümer oder Mieter nicht bestimmen kann, was man mit der Garage macht.
Dachte ich auch. Meist kräht auch kein Hahn danach. Dieses Gesetz gibts aber tatsächlich und soll genau das verhindern, was der eine oben beschriebene Mieter macht.
Auf dem Land wäre das sicher nicht so problematisch wie hier in der Innenstadt in der Nähe der Uniklinik. Hier hat man am besten kein Auto und wenn man´s braucht- wie ich- nimmt man am besten eins, dass man hochkant an einen Baum lehnen kann. ;) Aber hey... wir haben jetzt 27 Fahrradständer :o
In Garagen wird zwar häufig anderes deponiert, was aber nicht rechtens ist.
Bisweilen sind sei auch Zwischenlager für Hehlerware, wie wir es feststellen konnten. Vermieter sind aber meist nur am regelmäßigen Mieteingang interessiert.
In Garagen dürfen auch keine brennbaren Gegenstände gelagert werden - ist aber auch nur Theorie.
Wir sind dabei... :) Zwei Jahre müssen wir hier noch wohnen bleiben, danach wird´s besser.
"Assi Manieren" ist wohl das richtige Wort dafür...Ich kann mir vorstellen, warum Täter Nr. 1 zu Hause rausgeflogen ist... :D