Fremde haben meinen Garten besetzt, muss ich ggf. vor der Polizei meine Pachtverträge vorzeigen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Als allererstes solltest du feststellen, ob du überhaupt ein Recht hast, den Großelterngarten als Besitz zu erklären. Desweiteren müsstest du einen Zaun um dein nachweislich gepachtetes Grundstück errichten. Erst mit diesem würde bei unerlaubtem Betreten der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dich an das Grundbuchamt oder Katasteramt zu wenden, um den derzeitigen Eigentümer des Großelterngartens zu ermitteln?

Vielleicht sind die Unbekannten die tatsächlichen Eigentümer des Grundstücks?

Keine Pacht bezahlt und Rechte als Pächter wahrnehmen? Vielleicht haben die Besitzer den Garten verkauft oder neu verpachtet? Das wäre vorab zu klären.

Selbstredend mußt du deinen Anspruch gegenüber der Polizei belegen. Die werden einen Teufel tun und nur auf deine blauen Augen hin Maßnahmen gegen die "Grundstücksbesetzer" unternehmen, zumal die ja augenscheinlich nur Gutes im Sinn haben.

Vermutlich steht im Kleingedruckten deines Vertrages, dass du das Grundstück nicht verwildern lassen darfst!

"Meine Großeltern sind schon seit mehreren Jahren verstorben, und es wurde schon vor ihrem Tod keine Pacht mehr an den Eigentümer gezahlt, da wohl deren Konto durch deren Tod aufgelöst wurde oder dergleichen." Das heißt du hast seit der Umschreibung keine Pacht mehr gezahlt? Sicher dass du überhaupt noch Pächter bist? Dein Vertreibungaversuch könnte auch mit einem Hausverbot für dich enden. ;)


fragesteller542 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 23:17

Für die eine Gartenhälfte, die auf mich umgeschrieben wurde, zahle ich jährlich meine Pacht. Für die andere Gartenhälfte nicht, da noch zu Lebzeiten meiner Großeltern das Konto der Eigentümer, auf das die Pacht immer überwiesen wurde, aufgelöst wurde, und meine Großeltern weder die Eigentümer erreichen konnten, noch von ihnen oder irgendwelchen Erben Post bekommen haben. Die Eigentümer sind quasi verschwunden, und der Garten wurde von meiner Familie und jetzt von mir weitergenutzt.

Meine mittlerweile verstorbenen Großeltern sind nicht mehr unter ihrer Adresse zu erreichen, sollte jetzt jemand den Pachtvertrag nach über 15 Jahren in alten Unterlagen der verschwundenen Eigentümer wiedergefunden haben.

Wenn jetzt also neuverpachtet wurde, ist das so, aber meine Frage ist, inwiefern man gegen NICHT neue Pächter vorgehen kann.

Rede erst mal mit denen, die den Garten in Ordnung bringen. Sie wissen vielleicht mehr als du.


fragesteller542 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 22:47

Ich möchte allerdings keine Fremden auf meinem Grundstück sehen, die sich an meinem Eigentum bedienen, die Sachen meiner Großeltern nutzen, als wären sie ihre eigenen, und mein altes Kinderspielzeug als Deko in die Traubenreben hängen.

Mir scheint es, als sei die Truppe eine Gruppe junger Leute, die bisher denkt, der Garten sei besitzlos, und sich deshalb dort breit macht.

Deshalb werde ich mich zwar für ihre Mühen bedanken, sollte ich sie mal persönlich antreffen, aber dem Spektakel einen Riegel vorschieben.

Aber danke dir für deinen Rat!

Maritma  23.09.2020, 22:48
@fragesteller542

Vielleicht wurde der angrenzende Teil schon wieder verpachtet und die machen sich nun bei dir auch noch breit?

fragesteller542 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 22:54
@Maritma

Du meinst, dass der Teil, der ab 1986 durch meinen Opa gepachtet wurde, jetzt schon weiterverpachtet wurde, und die neuen Pächter nicht wissen, wo die Grundstücksgrenze innerhalb des Gartens verläuft, und deshalb jetzt überall schon was gearbeitet haben?

Den Gedanken hatte ich auch, halte ihn aber doch für äußerst unwahrscheinlich. Die Eigentümer stammten aus einem anderen Bundesland, und sind, wie gesagt, schon seit mind. 15 Jahren tot.

Außerdem lassen sie die Hütten und Privates wie meine alten Kinderfahrräder stehen. Würde das nicht ein neuer Pächter alles entsorgen, und dann auch ein neues Schloss anbringen?

Maritma  23.09.2020, 22:57
@fragesteller542

Ja, du magst Recht haben. Die haben halt jetzt was gefunden, was ihnen gefällt und bisher hat sich noch keiner beschwert. Sehe vorerst von einer Anzeige ab. Das kannst du mit denen auch friedlich klären. Hoffe ich.

ThisIsJustMeHH  23.09.2020, 22:58
@fragesteller542

"Den Gedanken hatte ich auch, halte ihn aber doch für äußerst unwahrscheinlich. Die Eigentümer stammten aus einem anderen Bundesland, und sind, wie gesagt, schon seit mind. 15 Jahren tot." Dann wird es irgendeinen erben geben. Und da er keine Pacht von dir bekommen hat ist ihm der Vertrag wohl nicht bewusst und er hat neu verpachtet. Du hast dich halt nicht gekümmert. Direkt mit der Polizei auftauchen wäre daher nen ganz schöner Ar**** move und konnte nach hinten los gehen. Du solltest erstmal das Gespräch suchen und die Sachlage klären. Wäre schon peinlich wenn die anwesenden der Polizei einen neuen Pachtvertrag präsentieren können und dich bitten doch jetzt sofort ihren Teil des Grundstücks zu verlassen. Du hättest die Nachbarschaft dann schön begonnen.

fragesteller542 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 23:08
@ThisIsJustMeHH

Mit der Polizei würde ich erst auftauchen, wenn die Besetzer sich eben nicht als rechtmäßige neue Pächter herausstellen, sondern zugeben, dass sie den Garten für ungenutzt hielten, und nur deshalb angefangen haben ihn selbst zu nutzen.

Die Frage ist dann bloß, ob ich von beiden Grundstücken die Pachtverträge vorweisen müsste, um rechtlich was gegen das weitere Betreten der Grundstücke durch z.B. Übersteigen des Zauns in der Hand zu haben, oder ob z.B. für das Grundstück, das jetzt irgendwelchen Erben in der Ferne gehört, die wohlmöglich gar nichts von ihm wissen, jetzt nach 34 Jahren Nutzung durch meine Familie schon ein Gewohnheitsrecht besteht.

Wie gesagt, nur für den Fall, dass der arbeitsfreudige Trupp, der in den letzten 6 Wochen aktiv war, nicht die neuen rechtmäßiger Pächter sein sollten, wovon ich aber stark ausgehe.

ThisIsJustMeHH  23.09.2020, 23:12
@fragesteller542

Alter wie Peng bist du eigentlich? Da du scheinbar für den einen Teil durch nicht zahlen nicht mehr der Pächter bist hast du natürlich kein Recht irgendjemandem den Zugang zu jenem Teil zu versagen. Was unterscheidet dich eigentlich von dem Besetzern? Du zahlst doch auch nicht, bist insofern genau so ein Besetzer wie die...

fragesteller542 
Beitragsersteller
 23.09.2020, 23:19
@ThisIsJustMeHH

Gewohnheitsrecht und Privateigentum auf dem Grundstück. Wie peng bist du, dass du direkt unhöflich wirst?