Unerlaubtes betreten Grundstück?

6 Antworten

§ 123 Hausfriedensbruch

Der Paragraph deckt auch befriedete (also "umzäunte") Grundstücke ab.

Weil er nun über deinen Zaun steigen muss und von deinem Unwillen informiert ist, sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgsversprechend sein.

Sag ihm deutlich (aber höflich) dass er das ab jetzt bitte zu Unterlassen hat. Und auch seine Lieferanten soll er darüber informieren. Wenn er sich nicht drum schert, schreib ein Protokoll und informiere ihn dass du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen wirst


Du solltest Dir zunächst Beschilderungen zulegen und anbringen. Diese müssen natürlich zwingend auf deiner Grundstücksseite angebracht werden.

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p2380057.m570.l2632&_nkw=privatgrundst%C3%BCck+betreten+verboten&_sacat=4659

Dann schreibst Du deinem Nachbarn einen sachlichen, aber sehr bestimmten Brief. Zur Postzustellung darfst Du natürlich auf sein Grundstück und an seinen Briefkasten. Außer Du hast Hausverbot bei ihm.

Dort machst Du deutlich, dass er, seine Kunden und jegliche andere Dritte mit denen er zu tun hat, gefälligst nicht über den Zaun auf dein Grundstück gehen sollen. Und fragst, wie er sich fühlen würde, wenn Andere ständig auf sein Grundstück laufen würden.

Mach dabei weiter deutlich, dass es egal ist das man Nachbarn ist. Und das es keine Lapalie ist. Das man fremde Grundstücke grundsätzlich zu respektieren hat, und er für sich nicht mehr raus nehmen darf als Andere.

Ferner schreibst Du ihm, dass jeder Hausfriedensbruch nun angezeigt, und von Zeugen bestätigt wird. Das Du ggfs. mit einer Einstweiligen Anordnung gegen ihn tätig werden wirst.

Mündlich solltest Du ihm das Gleiche sagen.

Tatsächlich solltest Du ein Protokoll führen. Jedes Mal wenn Du ihn oder Dritte beim Hausfriedensbruch siehst, schreibst Du den Vorfall mit Tag, Datum und etwas Sachverhalts-Beschreibung auf. Das insgesamt für 2 bis 4 Wochen.

Dieses Protokoll unterschreibst Du und eine Dir vertraute Person als Zeuge. Dann machst Du davon ca. 4 Kopien. Eine für dich, eine für den Zeugen. Die anderen Kopien als Reserve.

Das Original versendest Du zusammen mit deinem Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft. An welche der 2 Stellen ist egal.

Den Strafantrag musst Du natürlich auch etwas begründen und unterschreiben. Aber es reicht dabei, wenn Du dich hier im wesentlich auf das Protokoll berufst.

Zu guter Letzt erteilst Du ihm, und alle Personen die mit ihm im Haus leben, schriftlich Hausverbot. Mündlich ist auch schon rechtlich bindend, aber schriftlich ist das Hausverbot nachweisbar.

Eigentlich hilft da nur reden.

Unmissverständlich dem Nachbarn klar machen, dass das ab sofort nicht mehr gewünscht wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Frsiro 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:58

Wir haben mit ihnen schon 100 mal besprochen aber passiert immer wieder und auch mit Velos steigen Sie über den Carport was mich auch verletzt wenn ich das sehe.

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JuristHelfer  19.04.2022, 15:14
@Frsiro

Dann hilft nur die Brechzange. Also härtere Methoden. Siehe meine Antwort. Ab jetzt solltest Du keinerlei Milde mehr walten lassen. Aber auch keine Selbstjustiz zeigen.

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Hast Du mit ihm schon mal geredet, das es Dir überhaupt nicht passt was er da macht (bzw. seine Kunden)?


Frsiro 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 10:38

Ja das wissen Sie das wir das nicht möchten, weil Sie selber das auch nicht möchten.

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