Ich hab einen garten gekauft ein Naturerholungsgebiet?1174m³ darf ich den untervermineten in parzelleen und worauf muss ich dann achten? Für mich zu gross?

1 Antwort

Wohnraum tut man vermieten.
Flächen tut man verpachten.

Wenn du Eigentümer bist, dann tust verpachten, nicht unterverpachten.
Unterverpachten tun nur die, die schon Pächter sind.

Verpachten kannst du nach Belieben.
Wenn du das in drei Parzellen teilen willst, dann solltest du zusätzliche Grenzsteine setzen, damit die Pächter sich nicht über den Grenzverlauf streiten.
Pächter bauen oft auch Zäune. Dafür brauchen sie die genaue Grenzlinie.

Woher ich das weiß:Hobby

MEL88108 
Beitragsersteller
 15.02.2024, 08:06

Danke dir . Für die info . Man lernt nie aus :-)