Freier Nachmittag in der Ausbildung bei Stundenausfall?

3 Antworten

An einem Tag pro Woche musst du für einen Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden komplett freigestellt werden.

An weiteren Schultagen pro Woche hingegen nur für die Dauer des Unterrichts, wobei hier dann auch noch die Wegzeit als Arbeitszeit gilt.

Bedeutet, am zweiten Schultag pro Woche musst du für einen 8-Stunden-Tag und einem Schulbeginn um 7:45 Uhr nach Schulschluss noch bis 16.15 Uhr (8 Stunden plus 30 Minuten Pause) in den Betrieb! Bei Gleitzeit mit Arbeitszeitkonto kannst du hier natürlich dann trotzdem Feierabend nach Unterrichtsende machen, bekommst dann aber auch nur die Zeit von 7:45 Uhr bis Schulschluss auf deinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Ist in jeder Ausbildung so, wer weniger als 6 Std Unterricht hat der muss bis Feierabend zum Betrieb.

Hat dein normaler Berufsschultag mehr wie 6 Std darfst du danach nach Hause fahren, mit der Ausnahme, wenn Stunden ausfallen und du an diesem Tag weniger als 6 Schulstunden hattest, musst du auch dann zu Betrieb.

Wenn du einfach nach Hause gehst kann dir die fehlende Zeit vom Lohn abgezogen werden und du erhälst möglicherweise sogar eine Abmahnung.

Das ist jedenfalls kein Widerspruch zum § 15 BBiG. Demnach muss dich der Betrieb freistellen...

an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche

Heißt im Umkehrschluss: an Tagen mit maximal 5 Unterrichtsstunden kann der Betrieb verlangen, dass du anschließend noch auf der Arbeit antanzt.