Ausbildungsbetrieb stellt mich nicht frei, was tun?
Hey alle zusammen. Ich habe am 1.08.2024 eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten angefangen, die mir auch gefällt.
Allerdings habe ich letzte Woche etwas schockierendes im Unterricht erfahren. Wir haben nämlich über Gesetze, Pflichten und Rechte über den Ausbilder und den Auszubildenden erfahren.
Tatsächlich ist es so, dass wenn ein Berufsschultag vor 9 Uhr, mit jeweils 45min anfängt und länger, als 5 Std geht, das als ganzer Arbeitstag zählt und der Azubi laut Gesetz freigestellt werden MUSS, Nachmittags. Wenn der Ausbilder das nicht tut, stellt das eine Ordnungswidrigkeit da. Das gilt mittlerweile sogar für alle Azubis, die volljährig waren, zu Beginn der Ausbildung. Dienstag Nachmittag arbeite ich also umsonst für meinen Betrieb. Und die „Überstunden“, die ich bisher jeden Dienstag gearbeitet habe, habe ich nicht einmal in Urlaub oder Geld ausgezahlt bekommen.
Die ganzen anderen Azubis meiner Klasse, haben Dienstag Nachmittag IMMER frei. Was auch richtig ist. Ich bin wirklich die einzige, die in den Betrieb muss.
Meine Frage jetzt, ich möchte es natürlich ansprechen. Das ist zb. wertvolle Zeit, die ich dann nutzen könnte, um zu lernen. Ich möchte schließlich auch gute Zensuren vorzeigen können.
Wie könnte ich meinen Arbeitgeber freundlicherweise darum bitten, mir Dienstag Nachmittag frei zu geben? Was er ja sowieso MUSS. Aber wie weise ich ihn freundlicherweise darauf hin? Ein Recht auf mehr Urlaub oder mehr Geld, habe ich sowieso, für die Stunden, die ich schon gearbeitet habe.
wie viel berufschultage hast du die woche
2, den Dienstag und den Donnerstag
3 Antworten
Sprich den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung an.
Tatsächlich ist es so, dass wenn ein Berufsschultag vor 9 Uhr, mit jeweils 45min anfängt und länger, als 5 Std geht, das als ganzer Arbeitstag zählt und der Azubi laut Gesetz freigestellt werden MUSS,
Tatsächlich ist es so, dass der Azubi für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden muss. (§15 BBiG und §9 JArbSchG)
Die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
EIN Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden a 45 Minuten wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angereechnet. Das gilt nicht für einen zweiten Berufsschultag in der gleichen Woche!
richtig, somit kann er dihc nach dem unterricht zur arbeit holen, denn donnerstag darfst du nach der schule zu hause bleiben
Hi,
wenn du an einem der beiden Tage frei hast, ist das korrekt. Am anderen Tag musst du jedoch noch zur Arbeit.
Richtig, das ist bei mir dann der Dienstag!👍😃