Fragen bezüglich Urlaub?
moin,
undzwar habe ich noch 10 Tage Urlaub als Azubi gehabt,aber wurde in der Probezeit rausgeschmissen habe ich denn noch Anspruch darauf oder sind die Tage weg.
kann ich sie mir auszahlen lassen?
LG
undzwar habe ich noch 10 Tage Urlaub als Azubi gehabt
Anteilig bis Jahresende oder bis zu deinem Rauswurf?
Bis Jahresende noch übrig
2 Antworten
Wenn das Arbeitsverhaeltnis in den ersten 6 Monaten endet, erwirbt man nur einen zeitanteiligen Urlaubanspruch von einem Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses (angebrochene Monate fallen unter den Tisch). Wenn du uns verraetst, wie hoch dein Jahresanspruch ist und von wann bis wann genau das Arbeitsverhaeltnis bestanden hat, koennen wird das fuer dich ausrechnen.
Urlaub, der wegen der der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden.
Beides gilt auch fuer Ausbildungsverhaeltnisse.
Dann hat es 2 volle Monate bestanden. Bei einem Jahresanspruch auf 24 Urlaubstage sind das 4 Urlaubstage fuer 2 Monate. Wenn du noch keinen Urlaub erhalten hast, muessen dir diese 4 Tage ausbezahlt werden.
Ich bezweifle, dass Du noch 10 Tage Resturlaub hast.
Diese 10 Urlaubstage werden sehr wahrscheinlich bis Ende des Jahres gerechnet sein. Da Du aber vorzeitig ausscheidest, hast Du nur Anspruch auf 1/12 des im Betrieb üblichen Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Ausbildungsverhältnisses.
Wann hat die Ausbildung angefangen und wie viele Urlaubstage gibt es im Kalenderjahr?
Wie sieht es denn aus wenn mein Arbeitgeber sich davor wehrt und sich weigert mir die anteilig auszubezahlen
Urlaubstage die Dir noch zustehen muss der AG nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auszahlen, ich vermute das wird Dein AG auch tun.
Falls nicht, ruf an und frag nach ob das vergessen wurde.
Da Du für jeden vollen Monat zwei Urlaubstage bekommst, stehen Dir für August und September gesamt vier Urlaubstage zu die bezahlt werden müssen
Dann bleibt dir nichts anderes uebrig als den Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung zu verklagen.
Wenn du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung (ohne Eigenbeteiligung) hast und auch nicht als Gewerkschaftsmitglied einen Anwalt von der Gewerkschaft gestellt bekommst, mach das ohne Anwalt! In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht muss naemlich grundsaetzlich jede Partei ihren eigenen Anwalt selbst bezahlen (also auch , wenn sie gewinnt). Da wuerde dann der Anwalt wahrscheinlich teurer als die Urlaubsabgeltung fuer 4 Tage.
Dann bleibt dir nichts anderes uebrig als den Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung zu verklagen.
Aber erst nach einer erfolglosen Abmahnung.
Wie der AG muss auch der AN/Azubi in den meisten Fällen zuerst abmahnen bevor geklagt wird
Selbstverständlich gilt das Gesetz. Allerding frage ich mich, wie viele Tage Du unentschuldigt gefehlt hast.
Wenn das mindestens vier Tage sind, bleibt von den Urlaubstagen nichts übrig, da der AG Dir die untentschuldigt gefehlten Tage nicht bezahlen muss.
wobei im Vertrag nicht geregelt war nach wie vielen Tagen eine AU eingereicht werden
Bist Du sicher? Gilt vielleicht ein Tarifvertrag oder gibt es eine Betriebsvereinbarung? Hast Du Dich immer "unverzüglich" abgemeldet?
Falls Du für die Fehltage keine AUB brauchst, muss der AG den Urlaub abgelten
Darüber steht nichts im Vertrag.
ich habe noch gesehen das ich 1monat lang als Minderjähriger zu wenig Pause bekommen hatte. Ich habe an einem 8 ste Arbeitstag nur 30min Pause bekommen und das an 14Tagen. Ich werde morgen bei der Gewerbe Aufsicht mal anrufen und nachfragen
Ich hatte einen schriftlichen Stunden Zettel denn ich aber nicht direkt unterschrieben lassen hatte. Jetzt habe ich natürlich keine Beweis . Er dreht sich das so als hätte ich die Stunden im Nachhinein so hingeschrieben und es sein gelogen die Zeiten
Am 1.8 habe ich angefangen. Pro Kalender Jahr hätte ich bei einem Vollem Jahr 2Tage Urlaub
Pro Jahr hätte ich 24Tage Urlaub da ich am 1.8 angefangen hatte wurden mir 11Tage gewährt