Urlaub Ausbildung?

1 Antwort

Ja und nein ;). Also, Betriebsferien und somit "verordneter" Urlaub ist grundsätzlich eine Möglichkeit, die Arbeitgeber haben. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht für den gesamten Jahresurlaubsanspruch.

Ein Teil - je nach Urteil zwischen 1/4 und 1/3 - des Jahresurlaubs muss auch dabei für den Arbeitnehmer frei plan- und verfügbar bleiben.

Auch hast du einen Anspruch darauf, dass mindestens einmal pro Jahr mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück gewährt werden. Wenn du während der Betriebsferien Schule hast, musst du für diese Schultage den Urlaub ja unterbrechen - und hättest somit dort eben keine zwei Wochen am Stück Urlaub.

Also ja, möglicherweise musst du dich darauf einrichten, dass du über deinen Urlaub nicht vollständig frei verfügen kannst. Aber nein, es darf dabei nicht dazu kommen, dass alle deine Urlaubstage für dich verplant werden. Und wenn diese Betriebsferien auch gleichzeitig deine zwei zusammenhängenden Wochen sein sollen, müssen sie von deinem Arbeitgeber eben in die Schulferien gelegt werden.