Darf mein Chef mir den Urlaub erzwingen?
Moin, ich bin Azubi im ersten Lehrjahr bei einer kleinen IT-Firma. Ich habe hierbei die gesetzliche Mindestanzahl an Urlauben (gerade mal 20 Stück im Jahr). Nun will mein Chef, dass ich aufgrund des Streiks der deutschen Bahn, mir Urlaub nehme, obwohl ich das nicht möchte. Er will 4 Urlaubstage erzwingen. Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich ok ist, oder ob ich hier ein Mitspracherecht habe? Ich dachte nämlich, das man nur Urlaub erzwingen kann, wenn der Betrieb sich in einer Notlage befindet.
5 Antworten
Hast du eine Chance trotz Bahnstreik rechtzeitig zur Arbeit zu kommen? Dann musst du darauf nicht eingehen. Wenn der Betrieb Probleme hat deine Ausbildung zu gewährleisten kann das nicht auf deine Kosten gehen. Wenn du aber voraussichtlich gar nicht zur Arbeit kommen kannst ist das mit dem Urlaub schon ganz okay
wenn der Betrieb sich in einer Notlage befindet.
Wenn Du damit "eine finanzielle Notlage" meinst, dann irrst Du. Es geht um "Betriebliche Belange".
Ansonsten siehe Antwort von AmyRia 22.01.24, 19:51:01
Betriebliche Belange können z.B. sein
- Einstellung der Betriebstätigkeit z.B. zwischen Weihnachten und Neu-Jahr
- Einstellung der Betriebstätigkeit z.B. in (Schul-)Ferienzeiten
- Der Chef/Inhaber plant eigenen Urlaub und kein anderer kann den Betrieb in dieser Zeit führen
usw.
Ergänzung:
dass ich aufgrund des Streiks der deutschen Bahn, mir Urlaub nehme, obwohl ich das nicht möchte.
Wenn Du zur Arbeit kommen könntest, würde ich dies als Grund nicht als gegeben annehmen. (unbegründet für einen Zwangsurlaub)
"Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmende ihren Urlaub grundsätzlich selbstständig planen (§ 7 Abs.1 BUrlG). Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B. den Zwangsurlaub. Jedoch müssen Arbeitgeber ihn rechtzeitig ankündigen – in der Regel mindestens sechs Monate vorher.
In folgenden Fällen darf Zwangsurlaub angeordnet werden:
Dringende betriebliche BelangeWenn ein Unternehmen für einen längeren Zeitraum nicht betriebsfähig ist, kann es Zwangsurlaub verordnen.
Beispiele:
- Eine Arztpraxis kann den Betrieb ohne den leitenden Arzt nicht aufrechterhalten. Deshalb könnte der Arzt verlangen, dass die Mitarbeitenden während ihres Urlaubs ebenfalls Urlaub nehmen.
- Saisonale Betriebe wie Wintersportanlagen, Sommerrodelbahnen oder Gastronomen können in bestimmten Jahreszeiten nur bedingt arbeiten. Deshalb dürfen sie außerhalb der Saison Zwangsurlaub anordnen.
- Wegen einer Naturkatastrophe oder offiziellen Anordnungen in Verbindung mit der Corona-Krise muss ein Betrieb vorübergehend schließen.
Wegen schlechter Auftragslage dürfen Arbeitgeber hingegen keinen Zwangsurlaub verordnen.
Zwangsurlaub an BrückentagenAn Brückentagen dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden in der Regel nicht dazu zwingen, Urlaub zu nehmen.
Nur, wenn dringende betriebliche Belange oder besondere Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, kann Zwangsurlaub an Brückentagen verordnet werden. Der Betriebsrat muss den Regelungen zustimmen.
Beispiele:
- Die Geschäftsführerin ist an Brückentagen nicht anwesend. Ohne sie kann der Betrieb nicht weiterlaufen.
- Im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ist eine Betriebsruhe für bestimmte Brückentage vorgeschrieben.
Auch in diesem Fall gilt: Der Arbeitgeber muss den Zwangsurlaub oder die Betriebsferien rechtzeitig ankündigen."
https://www.personio.de/hr-lexikon/zwangsurlaub/#wann-darf-der-arbeitgeber-zwangsurlaub-anordnen
Wenn der Azubi nicht zur Arbeit kommen kann, wäre das Angebot Urlaub zu nehmen positiv für den Azubi
Sind bei dir mehr als 5 Mitarbeiter über 1 Jahr im Betrieb?
Wenn ja gibt es ein Betriebsrat, an den kannst du wenden und sagen, dass dein Chef dich zum Urlaub zwingt. Wenn der Betriebsrat deine Klage als zulässig annimmt, wird dein Chef wenig bis garnichts machen können.
Wenn ja gibt es ein Betriebsrat,
Da irrst Du. Es kann einen Betriebsrat geben. Ein MUSS ist es nicht.
Man KANN - man muss nicht. ... und gibt es keinen, kann auch keiner eingeschaltet werden.
Was ist daran falsch?
Ich erzähle nur was mein Ausbilder uns beigebracht hat.
Der Betriebsrat darf bestimmen, wann Betriebsferien sind.
Wie der Kollege unten schon sagte, muss ein Betriebsrat nicht bestehen. Außerdem bestimmt der Betriebsrat nicht über die Zulässigkeit von Klagen (wtf?).
Ich meinte damit, dass er bei Problemen mit dem Chef sich an den Betriebsrat orientieren kann und dies informieren darf.
Mit Klagen meine ich jetzt nicht direkt ins Gericht zu gehen.
Dann solltest du das auch so sagen. Deine Antwort war so nämlich faktisch falsch.
Ok.
Ich bin auch erst seit 1/2 Jahr in der Ausbildung.
Ich habe nur das geantwortet, wie gelernt habe und wie es am besten den FS nützen kann.
Ich werde versuchen mich formell besser auszudrücken, damit Missverständnisse weniger kommen.
Das ist ja ein Notfall vom Betrieb, weil du sonst weiterhin bezahlt wirst für nix tun und sowas dulden Chefs auch nicht.
Könntest du mir genauer erklären, was damit gemeint ist?