Kündigung wegen Fehltagen MFA Ausbildung?
Hallo Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der erlaubten Fehltage während der MFA-Ausbildung.
Ich habe meine Ausbildung am 01. September 2024 begonnen und bin daher noch in der Probezeit, leider habe ich aber schon ungefähr 21 Fehltage, welche aber alle entschuldigt sind bzw. für die ich immer eine Au von meiner Hausärztin in den Betrieb gebracht habe, ob dies einen Unterschied macht weiß ich leider nicht.
Heute wurde ich darauf angesprochen, dass es „schon einige Fehltage sind“ und Konsequenzen auftreten könnten.
Daher nun die Frage, ob mir eine Kündigung bevorstehen könnte und wie viele Krankheitstage man im Betrieb haben darf.
8 Antworten
Ich durfte während meiner Ausbildung damals maximal 84 während der 3 Jahre haben, die hatte ich nach Appendektomie und Schwangerschaft und Mutterschutz nach 1,5 Jahren voll, sodass ich einen Kurs runtergehen musste ( gab nur einmal pro Jahr Ausbildungsbeginn).
Könnte dir also auch so gehen.
Kündigung in der Probezeit ist aber auch denkbar.
Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich an deiner Stelle würde mich nach einer neuen Stelle umsehen und dann ganz vorsichtig mit den Fehltagen sein.
Hi,
grundsätzlich kann man in der Probezeit ohne Begründung gekündigt werden, was auch bedeutet das deine hohen Fehltage ein Grund dafür sein könnte. Allerdings ist hier wichtig zu beachten das entschuldige Tage anders zu bewerten sind wie unentschuldigte. Dennoch musst du für entschuldige Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen.
Es gibt auch keine festgelegte Anzahl an Krankheitstagen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig sind, einschließlich der internen Richtlinie in deinem Betrieb. Somit ist ratsam das du mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnimmst um so Missverständnisse und deine Situation zu klären.
Wie viele Fehltage du haben darfst ist in der Regel vertraglich geregelt und wenn nicht, dass sollte es trotzdem im Rahmen bleiben.
Innerhalb von den ersten 6 Wochen schon 21 Fehltage zu haben, egal ob mit AU oder nicht, ist schon eine sehr schlechte Leistung. Und da du in der Probezeit bist, kann der Betrieb dich auch ohne Kündigungsgrund rauswerfen. Die haben sicherlich wenig Interesse daran, jemanden auszubilden, der/die es gefühlt nicht mal schafft, 1 Woche am Stück da zu sein.
Oft steht in den Verträgen, dass man z.B. maximal 10% der Zeit fehlen darf.
Wie kommst Du - bei über 40 Mio. Arbeitsverhältnisses in Deutschland - auf das "oft" (außer aufgrund bloßer "Meinung")?
Wenn man Krank ist, ist man Krank. Hat nichts mit "Leistung" zu tun. Und im Vertrag werden keine Fehltage festgehalten, es gilt das Arbeitsschutzgesetz. Ab 6 Wochen innerhalb eines Jahres und das für 2 Jahre in Folge. Ausnahme: Es besteht keine Aussicht auf Besserung.
Und außerhalb der Probezeit einen Azubi zu Kündigen ist genau so schwer wie eine Schwangere zu Kündigen.
Da du noch innerhalb der Probezeit bist, kannst du aus egal welchen Grund gekündigt werden.
Da die Fehltage natürlich eher negativ aufgefasst werden, egal ob berechtigt oder nicht, ist es natürlich realistisch, dass das Ausbildungesverhältnis gekündigt wird.
Würde vielleicht schon anfangen nach einem neuen Betrieb zu schauen.
Viel Glück auf deinen Weg.
Wie kommst Du denn darauf?!?