Wenn eine Immobilie durch einen Betreuer verkauft werden soll, wie ermittelt das Betreuungsgericht den Verkehrswert?
Die zu veräußernde Immobilie liegt ca. 100 km vom derzeiten Wohnort des Betreuten entfernt.
Ein Gutachten wurde am damaligen Wohnort erstellt.
Das Gericht stimmt dem Verkauf nicht zu, weil der Kaufpreis vom Verkehrswert abweichen soll.
Wie kann das Gericht das denn beurteilen, wenn dort niemand das Objekt gesehen hat?
Wie ist das normale Procedere, wenn der notariell beurkundete Vertrag und dem Betreuungsgericht vorliegende Vertrag vom Gericht nicht akzeptiert wird.?
2 Antworten
Es wird ein Expose geben, welches dem Gericht vorliegt. Oder sie haben einen Gutachter hingeschickt, deR sich das Objekt angeguckt hat.
Vermutlich liegt der Kaufpreis unter dem Verkehrswert, den das Gutachten ausweist. Notfalls den Kaufpreis ändern oder ein neues Gutachten vom vereidigten Gutachter erstellen lassen.
Ist das Gutachten noch gültig, und wurde es von einem vereidigten Gutachter hergestellt? Ansonsten solltet Ihr die Gründe beim Betreuungsgericht erfragen.
Bei Unklarheiten solltet Ihr Beschwerde einlegen, dann müssen sie alles erneut überprüfen.
Der Kaufpreis liegt genau dort, wie er im Gutachten ausgewiesen wurde.