Umgang muss ich alleine für Fahrtkosten aufkommen?
Hallo
während der Trennung zog die Person wo die Kinder leben 250km weit weg. Vorraussetzungen für meine Zustimmung war dass man sich alle zwei Wochen in der Hälfte trifft zur "Übergabe der Kids“.Natürlcih kam es jetzt zur streiterein und die Person weigert sich jetzt mit entgegen zukommen. Ich weiß dass sie im Recht wäre, aber auch bei so großer Distanz die sie geschaffen hat ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Das halbe Kindergeld, welches beim Unterhalt abgezogen wird, dient auch zur Begleichung der Fahrkosten. Sollte das nachweislich aber nicht ausreichend sein um den Umgang zu gewährleisten, dann könnte man eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle möglicherweise in Betracht ziehen. Allerdings kommt das nicht in Betracht, wenn du ohnehin schon nach Stufe 1 der DD zahlst.
Aber es ist am Ende eben eine Einzelfallbetrachtung.
Die getroffene Vereinbarung hast nicht zufällig schriftlich? Vielleicht würde das was nutzen in einem Gerichtsverfahren. Aber das sollte ein Anwalt für Familienrecht sich dann mal im Detail anschauen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Vielleicht hilft Dir das etwas weiter
https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/umgangsrecht/umgangskosten/