Fitnessstudio gibt mir meine Mitgliedsnummer nicht?
Also ich habe den Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht bei meinem Studio und überall steht, dass ich meine Mitgliedsnummer auf das Schreiben packen muss. Ich habe angerufen und danach gefragt, aber wurde abgewimmelt, weil mein Geburtsdatum angeblich reichen würde. Ist das überhaupt akkurat oder ist das gesetzlich verankert, dass die Mitgliedsnummer drauf stehen muss?
8 Antworten
Du brauchst die Mitgliedsnummer tatsächlich nicht.
Der Vor- und Zuname reicht in der Regel, aber mit Geburtsdatum bist du sicher, falls es den Namen a la Tobias Müller zwei Mal gibt.
Stell dir vor jedes Mitglied müsste anrufen, um seine Mitgliedsnummer zu erfragen bei einer Kündigung. Denke das Telefon würde fast täglich klingeln, außerdem kriegt das Mitglied seine Mitgliedsnummer nicht zwingend.
Bei uns im Studio ist es nämlich so, dass das Mitglied seine Nummer gar nicht zu sehen kriegt, sondern nur wir beim Check-In und natürlich im System.
Dass man dir am Telefon keine Auskunft gibt ist völlig richtig, denn sonst könnte ja jeder anrufen und irgendeine Nummer verlangen.
Für die Kündigung brauchst du die Nummer auch nicht, verfasse eine ordentliche Kündigung mit all deinen Angaben, dann reicht das aus.
Sonderkündigungsrecht? Sicherlich?
Ansonsten findest Du die Nummer auf Deinem Vertrag oder Deiner Mitgliedskarte. Die brauchst Du allerdings nicht zwingend, denn mit Name und Anschrift kann man Dich auch so zuordnen.
Solange die die Kündigung zuordnen können, reicht das.
Wieso gehst du davon aus, ein Sonderkündigungsrecht zu haben? Das ist gerade bei Fitnessstudios gar nicht mal so einfach....
Und warum sollst du deswegen ein Sonderkündigungsrecht haben?
- liegt eins vor, wenn eine Aktualisierung der Hausordnung die Nutzung der Mitgliedschaft beeinträchtigt und 2. wurde mir das auch vom Studio bestätigt
Wurde dir das von irgend ner Thekenaushilfskraft bestätigt oder von jemandem, der entsprechende Kompetenzen hat?
Durch ein Kopftuchverbot ist die Nutzung der Mitgliedschaft nicht eingeschränkt, dein Kopftuch ist ja schließlich nicht angewachsen.
Doch ist angewachsen, da ich verweigere es abzunehmen und ein solches Kriterium bei der Vertragsschließung nicht vorhanden war und ggf. die Vertragsschließung beeinflusst hätte, ich kenne meine Rechte deshalb alles gut sorgen Sie sich nicht
@Orothred, ich kann bestätigen, dass es so ist, und dazu muss man nicht mal ein Schlaumeier sein.
Ja gut, das Landgericht Bremen sieht das anders, das hat nichts mit Schlaumeier sein zu tun :-)
Nenn mal das Urteil, ich mach jede Wette, dass es dort anders ist.
LG Bremen: Urteil vom 21.06.2013 - 4-S-89/12
Die Dame hatte gegen das Kopftuchverbot geklagt, worauf hin ihr das Studio aus Kulanz eine Sonderkündigung angeboten hat, welche sie nicht wahrnehmen wollte.
Besteht das Studio auf Vertragsfortführung, ist der Vertrag fortzuführen!
Das ist nichts anderes, sondern eine Bestätigung, danke dafür:
Du hast aber schon verstanden, dass hier letztendlich seites des Studios gekündigt wurde und nicht seitens des Kunden?
Ratsam, mehr zu lesen, als die Überschrift....
Du hast recht, ich hab tatsächlich nur die Überschrift gelesen.
Trotzdem ist der Fall anders, und ich damit die Wette doch gewonnen :-)
In Bremen ist es so, dass das Kopftuchverbot bereits bei Vertragsabschluss bestand, damit ist es zweifellos gültig. Erst dann wollte die Klägerin das Kopftuch tragen.
Bei der Fragestellerin ist es so, dass das Verbot bei Vertragsabschluss nicht bestand, erst während ihrer Vertragslaufzeit eingeführt wurde, und sie gezwungen wäre, das Kopftuch nun plötzlich abzulegen. Für diesen Fall gibt es dann das Sonderkündigungsrecht.
Nein, das Kopftuchverbot war im vorliegenden Fall NICHT in den Vertragsbedingungen geregelt. Wieder nicht richtig gelesen.
Es gibt bei der von der Fragestellerin geschilderten Änderung der Hausordnung KEIN Sonderkündigungsrecht, da die Nutzung dadurch NICHT beeinträchtigt ist. Wie gesagt, das Kopftuch ist nicht angewachsen. Wird dir JEDER Anwalt so bestätigen.
Es war kein reines Kopftuchverbot, sondern allgemein Kopfbedeckungen:
"Im Ergebnis ist im vorliegenden Einzelfall eine zum Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung nicht festzustellen, da die Aufforderung der Beklagten, das Kopftuch im Fitnessstudio abzunehmen, keinen religiösen Hintergrund hat, sondern der Verhinderung einer konkreten Gefahr für die Klägerin als Teilnehmerin des Fitnessstudios diente."
Es ist vollkommen richtig, dass sie dir die Nummer nicht telefonisch geben. Dann schreibst du die halt nicht drauf. 🤷 Anhand von Name, Adresse und Geburtsdatum können sie das auch so zuordnen.
Ich trage ein Kopftuch (auch bei der Anmeldung) und es wurde ein Kopftuchverbot in die Hausordnung eingeführt