Fitnessstudio Rückerstattung wegen Corona?
Hey, ich habe meinen Vertrag bei meinem örtlichen Fitnessstudio heute gekündigt, dieser läuft also im Juni aus.
Nun ist es so, dass man als Mitglied die monatlichen Beiträge auch während der Corona bedingten Schließung zahlen musste und auch weiterhin zahlen muss. Auf der Website des Studios steht das die entfallenen Monate an das Ende des Vertrages drangehangen werden, sodass man die Dienstleistungen für die man bezahlt im Nachhinein entgegen nehmen kann.
Problem ist jetzt, ich möchte und kann vorallem, aufgrund eines Studiumbedingten Umzuges auch im Nachhinein diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, daher auch die Kündigung.
Nun wollte ich, bevor ich mich mit dem Studio unnötig streite oder diskutiere, fragen ob ich in irgend einer Form die Möglichkeit habe die bezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen, da ich ja nun für etwas bezahlt habe was ich nicht entgegennehmen kann.
Vielen dank für alle Infos :)
5 Antworten
Kannst du selbst per Brief machen.
Hier das Urteil wegen Rechtswidrigkeit.
Und hier der Link zum Musterbrief der Verbraucherzentrale (der Text mit dem Gutschein darin kannst du ja weglassen):
Die werden sich vielleicht noch wehren aber dann schickst noch ein Brief mit dem Urteil hinterher 😉
Vielen Dank für den Tipp. Habe den Brief heute abgeschickt und werde jetzt erstmal warten was passiert 😄
Muss man noch Zahlungsnachweise zb. Kontoauszüge, beilegen? Kann man anstelle des Briefes auch alles per E-Mail zusenden?
Ja Bernd das kannst du machen. Email ging bei uns auch - jedoch habe ich die Lesebestätigung aktiviert. Dazu hatte ich eine Excel Liste mit den abgebuchten Beiträgen beigefügt. Aber Zahlungsnachweise sind noch viel besser. 👍Setz denen eine Frist von 14 Tagen für die Erledigung. Viel Erfolg 😉 es wird klappen😁
Wenn du gekündigt hast, wissen die, dass du kein Mitglied mehr sein möchtest und werden dir das bestimmt rückerstatten.
Normalerweise zahlen sie die Mitgliedsbeiträge zurück, oder man kann die Monate am Ende des Vertrage anhängen.
Frag erstmal im Studio nach - ggf gibt es ja eine einfache Lösung :)
Ja, kannst schon mal anfangen für die nächsten Monate kein Geld zu zahlen und den Rest wieder herausverlangen.
Dann werd ich mal mit denen in Verbindung setzen, danke :)
Nachdem ich das Schreiben von der Verbraucherzentrale ausgefüllt und abgeschickt hatte kam eine Antwort per Email in der stand das eine Erstattung nicht möglich wäre da kein Vetragsbruch vorliegen würde, die übliche Leier also. Habe jetzt noch einmal eine email geschickt in der ich genauer auf die Rechtslage eingegangen bin, allerdings warte ich noch auf eine Antwort.
Welche Antwort kam? Was hast du gemacht und welchen Brief hast du benutzt von der Verbraucherzentrale ? ich hab das selbe problem
Danke für die ausführliche Antwort. Kann ich den Musterbrief unabhängig vom Bundesland benutzen ? Finde nämlich keinen bei der Verbrauchszentrale für NRW