Fehlender Zweitschlüssel nicht im Vertrag festgehalten?
Ich habe ein KFZ beim Händler gekauft aber es ist kein Zweitschlüssel dazu. Dieser ist allerdings nicht im Vertrag festgehalten. Es steht quasi kein Schlüssel drin im Vertrag.
Wäre das ein Mangel? Kann man sowas anfechten?
Im Netz hab ich nichts dazu gefunden.
4 Antworten
Nein.
Nicht jeder Gebrauchte muss mehr als einen Schlüssel haben.
Wäre im Vertrag 2 Schlüssel vermerkt und du bekommst nur einen, dann wäre das was anderes.
Kannst dir gerne selbst auf eigene Kosten einen Zweitschlüssel bestellen.
Du kaufst ein gebrauchtes KFZ, wie besehen....
Wenn dir im Vertrag kein vorhandener Zweitschlüssel zugesichert wird, dann braucht der logischerweise auch nicht vorhanden zu sein.
Es ist ja nicht so, dass im Vertrag der/die Schlüssel erwähnt würden, dass von einem Zweitschlüssel die Rede wäre - wäre das so, dann könntest du dich beschweren, wenn der nicht ausgehändigt würde.
So hast du nur die Möglichkeit, dir Ersatzschlüssel in beliebiger Stückzahl zu bestellen aber frage bitte vorher nach dem Preis.....
LG
Kannst nur darauf bestehen wenn es auch angegeben wurde. Also wenn gornix im Vertrag steht, dann leider Pech
Nein, das ist kein Mangel