Ist dieser Fall Gewährleistung beim KFZ Kauf, bitte um Hilfe?
Guten Tag liebe Com,
ich habe mir vor knapp 10 Monaten ein Überbrückungsfahrzeug bei einem Händler gekauft. Einen Golf 4 für 2.100€.
Das war Anfang Februar.
Der Wagen hatte vor Übergabe neuen TÜV bekommen und hat soweit alles gepasst.
Jetzt wo ich die Reifen wechseln wollte, weil diese verschlissen sind, ist mir der Schweller gebrochen. Es kam zum Vorschein dass das innere des Schwellers mit Bauschaum gefüllt war.
Auf dem Kaufvertrag wurde auch festgehalten, dass die Schweller durchgerostet waren und behandelt wurden.
Aber das ist ja Pfusch und grob fahrlässig oder nicht?
Der Händler streitet es ab und sagt weder er noch die Werkstatt hat etwas mit Bauschaum am Fahrzeug gemacht.
Der Händler, der Werkstattmeister und ein Mitarbeiter sollen Zeuge sein.
Es wurde nur oberflächlich behandelt und an manchen Stellen mit Unterfahrschutz bearbeitete, sodass der Wagen durch den TÜV kommt. Heißt es.
"Sonst wurde nichts gemacht und es wurde auch kein Bauschaum gesehen, da der Schweller zu dem Zeitpunkt noch relativ gut intakt war."
" Ob der 25 Jahre alte Wagen im laufe des Lebens schon mal was am Schweller hatte, kann er ja nicht ausschließen."
Was meint Ihr? Bin ich im Recht wenn ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, oder Gewährleistung verlange?
Danke schonmal!
5 Antworten
Auf dem Kaufvertrag wurde auch festgehalten, dass die Schweller durchgerostet waren und behandelt wurden
Und schon hast du keine Chance.
Sicher. Hättest du selber checken können bzw müssen. Die Durchrostungen waren dir bekannt. Und behandelt worden sind sie. Steht ja im Vertrag nicht, wie. Oder? Steht da, dass geschweißt wurde?
Hallo
VW "füllt" seit denn 1960er (VW 411, T2 Bus) ab Werk PU-VCI (Volatile Corrossion Inhibitor) Strukturschaum in diverse Hohlräume unter andem in Rahmenunterzüge und Schwellerenspitzen vorne. Das war früher als Brandschutzschaum oder Bootsschaum bekannt wurde aber auch als Bauschaum verwendet.
Damit sinkt das Geräusch und bei einem Crash erhöht der Schaum die Schlagfestigkeit. Beim 411/412 wurden die kompletten Schweller geschäumt wodurch sich später das Rostproblem verstärkte aber der 411 bestand denn damaligen US Seitencrash ohne "Doorbeams".
Die Golf 4 TDI Modelle bekamen eine extra Schaumfüllung in die Scharniersäule und ins Radhaus einen Schaumstoffklotz.
www.golf4.de/jetzt-nehme-ich-es-selbst-die-hand/80022-schaumstoffklotz-unter-dem-kotfluegel.html
www.motor-talk.de/forum/schaumstoffkeile-hinter-kotfluegel-nutzen-wirkung-t6155413.html
Also bevor man sicn künstlich aufregt sollte man erst mal die Sachlage abklären viele Autos nach 1970 haben ab Werk "Bauschaum" in den vorderen Schwellerspitzen
Bei 12 Monaten Gewährleistung ist der Händler verpflichten in den ersten 6 Monaten dir nachzuweisen, dass du das nicht gemacht hast. In den restlichen 6 Monaten ist es deine Pflicht dem Händler nachzuweisen dass das schon vorher war. Wenn der Händler es abstreitet und sogar Zeugen hat hast du hier keine Chance.
Nebenbei – es sind mittlerweile tatsächlich zwölf Monate, nicht mehr nur sechs.
Ich halte deine Chancen für schlecht. Der Schaden war ja im Kaufvertrag festgehalten und wie behandelt wurde hast du ja vermutlich/offenbar nicht gefragt. Und wenn dir tatsächlich schon gesagt wurde, dass der Schweller vereinfacht ausgedrückt nur übergepinselt wurde, muss dir ja klar gewesen sein, dass da noch ein schwerwiegenderer Schaden aussteht…
Ich halte deine Chancen bei einer juristischen Auseinandersetzung hier für sehr schwierig einzuschätzen und ich persönlich halte sie nicht für wirklich groß, dass da was ist, was du geltend machen kannst. Vielleicht kannst du ja bei höflichem Auftreten bei deinem Händler herausleiern, dass er dir den Schweller für kleines Geld noch mal zusammengeschustert. Um sein Preisangebot aber besser einschätzen zu können, würde ich mir ein Angebot in ein oder zwei anderen Werkstätten noch vorher holen, damit er dich nicht über den Leisten zieht.
steht ja schon im Vertrag das da mal was war...leider hast du damit keine chance
Aber die wurden mit Bauschaum behandelt. Das ist doch fahrlässig oder nicht
Kannst du ihm nachweisen das er es war u das nicht schon früher irgendwann gemacht wurde?Nein?Er hat im Vertrag den Hinweis gegeben das da was war...das reicht damit er raus ist...so ist es leider
Aber auch wenn man diese mit Bauschaum behandelt hat?!?!?