Muss der Händler das Auto zurücknehmen?

4 Antworten

Wenn nachträglich ein Mangel auftaucht dann melde das dem Verkäufer. Dieser sollte im optimal Fall selbst etwas dagegen machen, sofern eine eigene Werkstatt vorhanden ist. Ansonsten sollte er eine beauftrage oder von dir (aus deiner Werkstatt) einen Kostenvoranschlag zur Reparatur anfordern.

Wenn von seiner Seite aus nichts passiert oder du gar ignoriert wirst, lasse dir ein Gutachten über den Zustand erstellen (TÜV, Dekra usw.) und melde es am besten deinem Anwalt. Optimal hast du ihm geschrieben und hast eventuell Konversation nachweislich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automobilkauffrau

Wenn überhaupt muss er nachbessern, dazu musst du ihm die Möglichkeit geben...fahr hin,bespricht das mit ihm

Kommt drauf an was du für ein Auto gekauft hast. Ein MB 200D oder 240D.....bei dem gehört das so

Nein, er darf erst mal nachbessern.