Fahrschule Kündigung?

5 Antworten

Du hast doch einen Ausbildungsvertrag. Was steht da drin?


peterobm  20.09.2024, 11:40

auf jeden Fall alles Wesentliche 😎

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:41

Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages ( 5.3 ) oben beschrieben. Jedoch wird da von einer Nachberechnung gesprochen und die kann ja beliebig sein, müsste da nicht genau stehen was für kosten auf mich zukommen würden?

DaKaBo  20.09.2024, 11:46
@CalliInDerNot

Ohne genauen Wortlaut aus Ausbildungsvertrag und AGB bin ich an der Stelle raus, sorry. Das wäre nur Spekulation.

Fotos sind da immer sehr hilfreich.

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:48
@DaKaBo

Hey DaKaBo,

habe doch oben im Beitrag den entsprechenden Absatz des Vertrages hinzugefügt :)

DaKaBo  20.09.2024, 11:51
@CalliInDerNot

Da steht doch Nachberechnung 198 + 49. Was ist daran nicht eindeutig?

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:55
@DaKaBo

Das steht in der Email aber im Vertrag steht nur: .

Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).

5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor.

DaKaBo  20.09.2024, 12:05
@CalliInDerNot

Ich glaube nicht, dass du mit dieser Argumentation durchkommst. Dir war bekannt, was nachgerechnet wird. Ich verstehe immer nicht, warum man unterschreibt und hinterher rumjammert.

Fahrschulen sind übrigens untereinander vernetzt - so kenne ich es. Heißt: Einer, der in einer Fahrschule unangenehm auffällt aus welchen Gründen auch immer, bekommt keinen Ausbildungsvertrag in der benachbarten Fahrschule.

Meine Nachbarin hat eine Fahrschule und hier wird das so gehandhabt, weil schon viele die Idee hatten, bei einer FS nicht zu zahlen und es bei einer anderen zu versuchen.

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:09
@DaKaBo

Wo soll ich den bitte rauslesen welche kosten auf mich zukommen in Fall einer Kündigung ... das einzige was sie dazu geschrieben haben ist, dass sie eine Nachberechnung sich offen halten?!

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:11
@CalliInDerNot

Der eigentliche Preis für Anmeldung und die Lernapp wurde nie kommuniziert oder irgendwo schriftlich festgehalten.

DaKaBo  20.09.2024, 12:16
@CalliInDerNot
Wo soll ich den bitte rauslesen welche kosten auf mich zukommen in Fall einer Kündigung

Im Ernst, machst du Witze??? Ich finde das sehr eindeutig.

Aber klär das mit der Fahrschule. Die User bei GF haben das nicht zu entscheiden.

deutlicher kanns gar nicht sein. du hast unterschrieben und hast dich daran zu halten.

einfach lesen


CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:45

Es geht mir um die vage Formulierung, eine Nachberechnung kann ja 1000€ bedeuten oder halt wie in meinem Fall 247 €, den preis können sie doch letztendlich würfeln.

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:53
@peterobm

Müssen sie in der AGBs nicht ausführlich beschreiben was für kosten auf einen zukommen, die Formulierung das die Fahrschule sich eine Nachberechnung offen hält ist halt meines Erachtens sehr Vage formuliert :)

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:58
@CalliInDerNot

@perterobm Es wurde nur in der Email genannt welche kosten auf mich zukommen aber im Vertrag selbst steht nur, dass sie sich eine Nachberechnung offen halten...

peterobm  20.09.2024, 12:01
@CalliInDerNot

neeee

hast du schön aus dem Vertrag getippt.

Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).
5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor.

da fehlt noch was

aber egal, es steht dir frei einen Anwalt zu beauftragen. der kann alles durchlesen

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:04
@peterobm

Danke schonmal für die Mühe Peter, trotzdem fehlt mir eine Auflistung der kosten im Falle einer Kündigung. Diese müsste mit im Vertrag stehen meiner Meinung nach.

Turboland  20.09.2024, 20:29
@CalliInDerNot

Im Vertrag steht doch wieviel es Rabatt gab. Und genau dieser Rabattbetrag wird nun nachgefordert,ist doch glasklar formuliert.

Du wusstest doch, welche Kosten auf dich zukommen, bzw. hättest es ganz einfach herausfinden können.

Von daher zieht das Argument nicht.

Mit der Argumentation, dass dir die Höhe des Rabatts und folglich die der Nachberechnung nicht genannt wurde, wirst du meiner Ansicht nach nicht weit kommen.

Laut §32 FahrlG sind die Entgelde durch Aushang bekanntzugeben.

Du konntest somit in Erfahrung bringen, wie hoch der Grundbetrag und die Kosten für das Lehrmaterial ausfallen. Nachdem du diesen Aushang zur Kenntnis nehmen konntest, hast du den Vertrag unterschrieben, in dem diese Kosten auf Null bzw einen Euro reduziert wurden.

Folglich konntest du wissen, dass bei einem Wegfall des Rabatts die unrabattierten Kosten laut Aushang anfallen.


RedPanther  20.09.2024, 14:59
Laut §32 FahrlG sind die Entgelde durch Aushang bekanntzugeben.

Die werden garantiert auch irgendwo im Ausbildungsvertrag stehen.

migebuff  20.09.2024, 17:08
@RedPanther

Wahrscheinlich, bei mir stand jedenfalls alles detailliert drin.

CalliInDerNot 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 12:26

Danke erstmal für deine ausführliche Antwort Migebuff :) Das kann natürlich sein, dass sie in der Fahrschule einen Zettel ausgehangen haben, indem die Entgelte eindeutig deklariert sind. Ich bin davon ausgegangen, dass so etwas im Ausbildungsvertrag drinne stehen muss und nicht nur indirekt ...

Die Fahrschule verlangt das was ihr laut Vertrag zusteht.

Offenbar hast du ja ein Lockangebot angenommen (1€ Grundbetrag). Da stehen mit Sicherheit im Sternchen-Text die Bedingungen dazu.