Fahrschule Kündigung?
Guten Tag,
folgendes Problem hat sich ergeben. Ich habe mein Vertrag bei meiner alten Fahrschule gekündigt und kurze Zeit später eine Email bekommen, mit der Aufforderung zur Zahlung bekommen:
Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule hatten Sie ein Angebot erhalten wo der Grundbetrag rabattiert war. Ebenso der Erste-Hilfe Kurs & Sehtest und Führerschein LernApp kostenlos sind, wobei die Voraussetzung ist dass der Führerschein bei uns komplett absolviert wird.
Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).
Gerne können Sie den Betrag auf unser Konto überweisen.
- Grundbetrag 1,- statt 199,- Nachberechnung 198,-
- Führerschein LernApp 00,- statt 49,- Nachberechnung 49
Der Gesamtpreis beträgt 247,- bei einer Abmeldung/Kündigung.
Im Vertrag selbst steht nur drinne:
Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
5. Kündigung des Vertrages
5.1 Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit gekündigt werden.
5.2 Die Fahrschule kann den Ausbilungsvertrag kündigen wenn der Fahrschüler gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers mehrfach und gröblich verstößt.
5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor. Weiter hat die Fahrschule Anspruch zur Zahlung der erbrachten Fahrstunden.
Ich finde die Formulierung sehr vage, es wird nicht deutlich darüber informiert welche kosten auf mich zukommen, wenn ich mein Vertrag kündige. Müssen sie das tun oder ist der offene Spielraum deren gutes Recht und ich muss den genannten Betrag zahlen. Letztendlich könnten sie jede Summe verlangen und ich müsste es akzeptieren ...
Hoffe jemand hat dazu eine Erklärung / Antwort, Dankeschön!
MfG Calli
5 Antworten
Du hast doch einen Ausbildungsvertrag. Was steht da drin?
Ohne genauen Wortlaut aus Ausbildungsvertrag und AGB bin ich an der Stelle raus, sorry. Das wäre nur Spekulation.
Fotos sind da immer sehr hilfreich.
Da steht doch Nachberechnung 198 + 49. Was ist daran nicht eindeutig?
Das steht in der Email aber im Vertrag steht nur: .
Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).
5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor.
Ich glaube nicht, dass du mit dieser Argumentation durchkommst. Dir war bekannt, was nachgerechnet wird. Ich verstehe immer nicht, warum man unterschreibt und hinterher rumjammert.
Fahrschulen sind übrigens untereinander vernetzt - so kenne ich es. Heißt: Einer, der in einer Fahrschule unangenehm auffällt aus welchen Gründen auch immer, bekommt keinen Ausbildungsvertrag in der benachbarten Fahrschule.
Meine Nachbarin hat eine Fahrschule und hier wird das so gehandhabt, weil schon viele die Idee hatten, bei einer FS nicht zu zahlen und es bei einer anderen zu versuchen.
Wo soll ich den bitte rauslesen welche kosten auf mich zukommen in Fall einer Kündigung ... das einzige was sie dazu geschrieben haben ist, dass sie eine Nachberechnung sich offen halten?!
Der eigentliche Preis für Anmeldung und die Lernapp wurde nie kommuniziert oder irgendwo schriftlich festgehalten.
Wo soll ich den bitte rauslesen welche kosten auf mich zukommen in Fall einer Kündigung
Im Ernst, machst du Witze??? Ich finde das sehr eindeutig.
Aber klär das mit der Fahrschule. Die User bei GF haben das nicht zu entscheiden.
deutlicher kanns gar nicht sein. du hast unterschrieben und hast dich daran zu halten.
einfach lesen
Es geht mir um die vage Formulierung, eine Nachberechnung kann ja 1000€ bedeuten oder halt wie in meinem Fall 247 €, den preis können sie doch letztendlich würfeln.
Müssen sie in der AGBs nicht ausführlich beschreiben was für kosten auf einen zukommen, die Formulierung das die Fahrschule sich eine Nachberechnung offen hält ist halt meines Erachtens sehr Vage formuliert :)
@perterobm Es wurde nur in der Email genannt welche kosten auf mich zukommen aber im Vertrag selbst steht nur, dass sie sich eine Nachberechnung offen halten...
neeee
hast du schön aus dem Vertrag getippt.
Falls der Führerschein nicht bei uns absolviert wird behalten wir uns eine Nachberechnung vor (Punkt 5 unserer AGB´s).
5.3 Gewährte Rabatte, Aktionen, Tarifpakete werden nur gewährt wenn die Ausbildung bei der Fahrschule erfolgreich wird (s. 3.3). Fahrschule behält sich bei einer Kündigung eine Nachberechnung vor.
da fehlt noch was
aber egal, es steht dir frei einen Anwalt zu beauftragen. der kann alles durchlesen
Danke schonmal für die Mühe Peter, trotzdem fehlt mir eine Auflistung der kosten im Falle einer Kündigung. Diese müsste mit im Vertrag stehen meiner Meinung nach.
Im Vertrag steht doch wieviel es Rabatt gab. Und genau dieser Rabattbetrag wird nun nachgefordert,ist doch glasklar formuliert.
Du wusstest doch, welche Kosten auf dich zukommen, bzw. hättest es ganz einfach herausfinden können.
Von daher zieht das Argument nicht.
Mit der Argumentation, dass dir die Höhe des Rabatts und folglich die der Nachberechnung nicht genannt wurde, wirst du meiner Ansicht nach nicht weit kommen.
Laut §32 FahrlG sind die Entgelde durch Aushang bekanntzugeben.
Du konntest somit in Erfahrung bringen, wie hoch der Grundbetrag und die Kosten für das Lehrmaterial ausfallen. Nachdem du diesen Aushang zur Kenntnis nehmen konntest, hast du den Vertrag unterschrieben, in dem diese Kosten auf Null bzw einen Euro reduziert wurden.
Folglich konntest du wissen, dass bei einem Wegfall des Rabatts die unrabattierten Kosten laut Aushang anfallen.
Laut §32 FahrlG sind die Entgelde durch Aushang bekanntzugeben.
Die werden garantiert auch irgendwo im Ausbildungsvertrag stehen.
Wahrscheinlich, bei mir stand jedenfalls alles detailliert drin.
Danke erstmal für deine ausführliche Antwort Migebuff :) Das kann natürlich sein, dass sie in der Fahrschule einen Zettel ausgehangen haben, indem die Entgelte eindeutig deklariert sind. Ich bin davon ausgegangen, dass so etwas im Ausbildungsvertrag drinne stehen muss und nicht nur indirekt ...
Die Fahrschule verlangt das was ihr laut Vertrag zusteht.
Offenbar hast du ja ein Lockangebot angenommen (1€ Grundbetrag). Da stehen mit Sicherheit im Sternchen-Text die Bedingungen dazu.
Die in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages ( 5.3 ) oben beschrieben. Jedoch wird da von einer Nachberechnung gesprochen und die kann ja beliebig sein, müsste da nicht genau stehen was für kosten auf mich zukommen würden?