Fahren ohne Prüfung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich dabei nicht um den Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne von §21 Straßenverkegrsgesetz, weil für ein Mofa keine Fahrerlaubnis sondern lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt wird. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem entsprechenden Verwarngeld belegt ist. Hinzu können allerdings je nach Einzelfall auch noch weitere, teilweise hohe Kosten anfallen. Wird man nämlich von der Polizei ohne Prüfbescheinigung beim Fahren erwischt, dann untersagt diese logischerweise an Ort und Stelle die Weiterfahrt. Kann dann nicht sofort jemand das Mofa dort abholen und zwar logischerweise jemand, der dieses auch Fahren darf, dann lässt es die Polizei abschleppen und es fallen dafür hohe Kosten zusätzlich an. Hinzu kommen in einem Schadensfall auch immer haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Probleme. Versicherungen können im Prinzip keinen besseren Grund zur Verweigerung der Zahlungen haben, als dass jemand nicht über die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis bzw. in diesem Fall dann die erforderliche Prüfbescheinigung verfügt.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Auch wenn immer von einem "Mofa-Führerschein" gesprochen wird, so handelt es sich nur um eine Prüfbescheinigung.

Man braucht für ein Mofa keine klassische Fahrerlaubnis und fährt deshalb auch nicht ohne Fahrerlaubnis, sondern ohne Prüfbescheinigung.

Das ist dann keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"
Von Experte JochenOWL bestätigt

Strafrechtlich gar nichts. Das ist eine Owi, da man für ein Mofa keine Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung benötigt.