Mofa prüfbescheinigung?

Bußgeld o.ä. 100%
Nichts 0%
Strafanzeige 0%

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Tatbestandsnummer 205000:

Sie führten ein Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
§ 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
20,00€

Fabia19  09.11.2023, 16:30

Was sich der Verordnungsgeber bei der Verwarngeldhöhe bloß gedacht hat?

Der Erwerb der Prüfbescheinigung kostet ja rund 150€ . Da müsste man ja quasi 8x Kontrolliert werden, damit sich die Prüfbescheinigung überhaupt "rechnet"...

migebuff  09.11.2023, 17:11
@Fabia19

Würde man achtmal deswegen auffallen, wäre das ein beharrlicher Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, was eine MPU-Anordnung rechtfertigen würde.

Fabia19  09.11.2023, 21:40
@migebuff

Stimmt auch wieder, daran habe ich so gar nicht gedacht. Man muss aber auch erstmal kontrolliert werden. Wurde ich damals in meiner Mofazeit (natürlich mit Prüfbescheinigung) tatsächlich nie :)

Bußgeld o.ä.
er sagte es gäbe eine strafanzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis

Schlimm genug, was für Nichtswisser uniformiert herumlaufen dürfen. Für ein Mofa benötigt man keine Fahrerlaubnis, und selbst wenn du nicht mal Inhaber einer Mofa-Prüfbescheinigung bist, kostet das nur ein paar Euro.


Skyfar520 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 10:25

Auch wenn ich erst sagte das ich eine prüfbescheinigung hätte

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-fahren-trotz-mpu/#:~:text=Da%20f%C3%BCr%20Mofas%20kein%20klassischer,ein%20Verwarngeld%20von%2010%20Euro.

Woher ich das weiß:Recherche