Als arbeitssuchend gemeldet - was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Ich war bis jetzt immer über meinen Vater familienversichtert. Ich gehe jetzt aber nicht mehr zu Schule und habe mich arbeitssuchend gemeldet, aber beziehe kein Arbeitslosengeld o.ä. (Ich bin derzeit in einer Tagesklinik und werde durch meinen Vater finanziert)
Mein Vater sagt ich müsste mich jetzt mal bei der Krankenkasse melden, da ich nicht mehr in der Familienversicherung bleiben kann, weil ich nicht mehr zur Schule gehe, studiere, etc.
Stimmt das? Und wenn ja, wie genau regle ich das mit der Krankenkasse/dem Arbeitsamt. Online konnte ich nur finden dass sobald ich ALG 1 beziehe ich mich über das Amt krankenversichern lassen muss, aber ich beziehe ja gar nichts.
2 Antworten
Ob Du noch zur Schule gehst spielt erst einmal keine Rolle, wenn Du kein Erwerbseinkommen hast bzw.nicht mehr als die Grenze eines Minijobs, kannst Du weiterhin in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden, solange Du das 23 Lebensjahres noch nicht vollendet hast.
In einer schulischen Ausbildung oder Studium wäre das dann bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.
Solange du das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du weiter in der kostenfreien Familienversicherung bleiben. Ab dem Tag, an dem du 23 wirst, musst du dich selbst versichern für ca. 230,-- Euro/Monat.