Leibliches Kind nicht in Bedarfsgemeinschaft. Trotzdem Familienversichert?

2 Antworten

Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres besteht Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung, egal, ob das Kind noch zu Hause lebt oder nicht. Wenn in Schul- oder Berufsausbildung oder Studium, dann sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Um in der Familienversicherung bleiben zu können, muss das - volljährige - Kind dieselbe Meldeadresse haben wie Elternteil 1 oder 2. Und parallel Schüler, Azubi oder Student sein (Im Fall gleiche Meldeadresse und Schüler,Azubi oder Student würde die Mutter auch einen Bürgergeldsatz für das Kind erhalten)


sassenach4u  18.09.2024, 18:40

Nein, da irrst du. Bitte lies den § 10 SGB V sorgfältig durch.