Ex Freund aus dem Mietvertrag?
Hallo Ihr Lieben,
mein mittlerweile Ex Partner und ich haben uns Anfang November getrennt. Er hat mir einen Zettel von der Vermietung unterschrieben, das er zum 15.11.23 aus dem Mietvertrag raus ist. Ich habe diesen Zettel leider nicht abgeschickt, weil ich noch Hoffnungen hatte, das er sich ändert. Kann ich den Wisch einfach noch absenden jetzt ?
5 Antworten
Hallo Charlotte156,
natürlich kannst du den Zettel noch abschicken. Aber du kannst es auch lassen, da der Zettel keinerlei Wirkung hat.
Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann könnt ihr nur beide gemeinsam kündigen. Ob dir der Vermieter dann einen neuen Vertrag anbietet, das wirst du dann sehen.
Man könnte auch einen Änderungsvertrag abschließen, aber da muss dann dein Partner auch unterschreiben - ein Zettel ersetzt nicht die Unterschrift. Aber dann ist es praktikabler gleich einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Ich würde mal mit meinem Vermieter über die Situation sprechen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
ER ist immer noch Mieter im Bestand der Mieterpartei und haftet nach wie vor gegenüber dem Vermieter gsamtsschuldnerisch.
Auch dir gegenüber haftet ER mit mindestens 50% der Gesamtmiete seit dem 15.11.2023, denn eine einseitige Willenserklärung über Austritt aus der Mieterpartei ist gegenüber dem Mietverhältnis wirkungslos, vorausgesetzt, du bezahlst die monatlliche Gesamtmiete.
Teile ihm das schonend mit und fordere ihn auf, die 2,5 Monate Mietschulden dir hälftig unter Fristsetzung zu erstatten. Vielleicht kommt er auf den Gedanken, den Mietvertrag gemeinsam zu kündigen odr einvernehmlich mit dir und dem Vermieter aufzulösen.
Wenn Ihr Beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann könnt Ihr auch nur gemeinsam kündigen.
Da ist es nicht mit einem Zettel getan, dass er aus dem Mietverhältnis "aussteigt".
Ergo, Dein Freund oder Ex ist genauso noch Mieter wie Du auch, natürlich mir allen Rechten und auch Pflichten.
Sicherlich kannst Du den "Wisch" noch an den Vermieter schicken. Der besitzt allerdings in Bezug auf das Mietrecht keinerlei Wirksamkeit.
Auf jeden Fall würde ich ihn zwangsweise abmelden beim Einwohnermeldeamt. Hingehen und Situation schriftlich klären. Sonst wird bei dir durchsucht (Straftat) oder gepfändet (Schulden). Ob er aus dem Vertrag soll steht Dir frei
das er zum 15.11.23 aus dem Mietvertrag raus ist
Wie... er ist aus dem Mietvertrag raus?
Wer steht denn alles im Mietvertrag?
Er und ich. Er wäre aber zum 15.11 raus…
Wenn sich das so zugetragen hat, wie du berichtest, ist da was faul.
Dann gibt es bei diesem Mietvertrag 3 Beteiligte: dich, deinen Ex, die Verwaltung bzw. der Vermieter.
Wenn dieser Mietvertrag geändert werden soll, müssen alle drei ihr Einverständnis geben. Also auch du.
Entweder hat dein Ex dir einen schönen Bären aufgefunden, oder die Verwaltung ist unfähig.
Wirksam ist dieser Austritt aus dem Mietvertrag, wenn du keine Infos unterschlagen hast, nicht.
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt… das Schriftstück kam von der Vermietung… also wir waren alle einverstanden… ich hab es halt nur nicht abgeschickt weil er mir leid tat…
Er und ich. Er wäre aber zum 15.11 raus…
hätte ich den Zettel weggeschickt … Ich habe gehofft er ändert sich.. und deswegen habe ich den Zettel nicht weggeschickt… das ist doch jetzt bestimmt schon zu spät wieder ?