Kann man Miete von der ex zurück verlangen?

5 Antworten

Du hast das richtige Wort schon verwandt. Kindergarten.

Aber bleiben wir mal bei der Sache. Stehen beide Partner im Mietvertrag, sind auch beide für die Miete verantwortlich. Entsprechend kann er entweder dort (mit) wohnen oder, wenn sie das nicht mehr will und er auszieht, sie allein die Miete zahlen. Haftbar bleibt er trotzdem ggü dem Vermieter, z. B. wenn sie die Miete an den Vermieter nicht zahlt. Er allein kann den Mietvertrag aber auch nicht kündigen, das können nur beide gemeinsam, da sollte mal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.


rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:17

Ja, echt schrecklich. Sie nimmt ihn gerade aus wie ne Weihnachtsgans. Sogar das leasing Auto nimmt sie ihm weg...

rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:35
@bwhoch2

Er kauft ihr nicht ihre Möbel ab.. Sie hatte die Wohnung eingerichtet und will sich jetzt für ihre eigene Wohnung neue Möbel kaufen. Sie wollte ihn die Möbel verkaufen, für den Preis welchen sie bezahlt hat. Er weigerte sich und sie drehte ab. Und das weiß ich genau, weil ich dabei war... Wenn auch unfreiwillig. Was sonst nxih zwischen denen war weiß ich nicht, geht mich auch nichts an. Aber nichts rechtfertigt so ein Verhalten

 kann er dann von ihr seinen Anteil der Miete zurück verlangen?

Hat er einen Mietanteil gezahlt, war er sicherlich dazu finanziell in der Lage.

  • er kann sich wieder in die Wohnung ein-/zurückklagen
  • die (Aufteilung der) Mietkosten werden bei einer Unterhaltsregelung entschieden bzw. vereinbart
  • ob eine Rückzahlung des Mietanteils dabei vereinbart werden wird, muss man abwarten.
Kann er sich aus dem Mietvertrag schreiben lassen?

Wenn der Vermieter dabei mitmacht. Ihm wird allerdings daran gelegen sein den 2. Vertragspartner zu behalten und damit seine Sicherheit, die Miete zu erhalten, zu erhöhen.


rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:13

Ist bei denen 2 gerade total kompliziert. Sie zieht bald in ihr Eigenheim, sie sind seit November getrennt, wohnten aber zusammen, was bis heute auch geklappt hat. Jetzt spinnt sie herum.. Sie steht erst zum 1.2 im Grundbuch. Sie will das er solange aus der Wohnung draußen bleibt, und danach wenn sie weg ist könne er die Wohnung wieder haben, aber da spielt doch kein mensch mit?

KHSchindelar  06.01.2020, 22:15
@rockabilla1988
Sie will das er solange aus der Wohnung draußen bleibt, und danach wenn sie weg ist könne er die Wohnung wieder haben, aber da spielt doch kein mensch mit?

Mal eine emotionale Bemerkung von mir. Die Dame spinnt.

Warum sucht sie sich keinen - anderen -Unterschlupf, bis der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist ?

rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:19
@Lysandra13

Sie spinnt total. Sie nimmt ihm gerade alles ab. Wohnung, Auto, alles. Keiner versteht dieses Theater, sie hat sich erst eine Wohnung gekauft und wird da auch bald einziehen. Sie wohnte nur noch zum Übergang bei ihm

rockabilla1988 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 06:44
@KHSchindelar

Ja, sie spinnt total, aber kann man leider nicht ändern. Muss er halt jetzt durch. Sie ist eben der dominate part der beziehung, will alles bestimmen denn sie ist der Boss, verdient mehr usw. Sie ist immer die macherrin... Echt anstrengend.

rockabilla1988 
Beitragsersteller
 07.01.2020, 13:29
@KHSchindelar

Sag das ihm... Wir versuchen ihn dahingehend zu drücken, aber mehr geht. Leider nicht 😁

"Wenn 2 Menschen, die gemeinsam im Mietvertrag stehen....."

Dann haben beide gleiche Rechte in der gemeinsamen Wohnung und gegenüber dem Vermieter haften beide gesamtschuldnerisch. Untereinander bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in der die Mietzahlung zu regeln ist. Gibt es keine Regelung, dann schuldet jeder der beiden untereinander dem anderen die Hälfte der Mietzahlung für den Fall, dass nur einer die Komplettmiete bezahlt .

Die Hälfte der Mietzahlung kann vom anderen nicht zurück verlangt werden, weil er freiwillig die Wohnung nicht mehr bewohnt. Einem Ausschluss aus der gemeinsamen Wohnung muss man nicht Folge leisten. Diese Besitzstörung ist durch einstweilige richterliche Anordnung zu beheben. Da sind dominante Frauen und Männer im Unrecht, falls sie gegen den Wohnpartner so vorgehen.

Das Auto wegnehmen.... das kann hier nicht beurteilt werden, weil es abhängig vom Leasingnehmer im Leasingvertrag ist.

Was habt ihr denn ausgemacht? Wie wurde das bei euch aufgeteilt?

wer hat was bezahlt?

hast du allerdings nichts schriftliches wird es schwierig, du müsstest einen Prozess anstreben der geld kostet mit einem ungewissen Ausgang

er kann sich aus dem Mietvertrag nehmen lassen, wenn der Vermieter zustimmt, ansonsten müsst ihr beide raus


rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:15

Ist bei denen 2 gerade total kompliziert. Sie zieht bald in ihr Eigenheim, sie sind seit November getrennt, wohnten aber zusammen, was bis heute auch geklappt hat. Jetzt spinnt sie herum.. Sie steht erst zum 1.2 im Grundbuch. Sie will das er solange aus der Wohnung draußen bleibt, und danach wenn sie weg ist könne er die Wohnung wieder haben, aber da spielt doch kein mensch mit?

Das Geld bekommst du nicht zurück - du hättest ja auch schon vorher ausziehen können.

Aus dem Mietvertrag kannst du dich streichen lassen sofern dieser nicht auf Zeit läuft.


Lysandra13  06.01.2020, 22:07

Komisches Argument, wenn man zusammenwohnt zeigt man doch nicht vorher aus, nur weil z.b der eine die Miete zahlt und der andere die Lebenshaltungskosten

rockabilla1988 
Beitragsersteller
 06.01.2020, 22:06

Geht nicht um mich, sondern um meinen Bruder. Problem ist, seine ex hat sich, als sie noch zusammen waren, eine Wohnung gekauft. Jetzt haben sie sich im November getrennt, er war so nett und ließ sie wohnen, bis sie im Grundbuch stand. Nun will sie aber, daß er auszieht, bis sie im Grundbuch steht, dann könne er ja wieder rein