Erwerbslosenrente und Grundsicherung?

2 Antworten

Man muss hier zwischen sonstigen und Erwerbseinkommen unterscheiden.

Die Rente wäre sonstiges Einkommen und würde im SGB - Xll mit Grundsicherung vom Sozialamt im Regelfall voll auf den Bedarf angerechnet.

Einen Freibetrag von 156 Euro auf Erwerbseinkommen gibt es nicht, der pauschale Freibetrag liegt im SGB - Xll bei 30 %, was darüber liegt würde als anrechenbares Erwerbseinkommen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Der max. Freibetrag liegt bei Erwerbseinkommen im SGB - Xll bei 50 % der Regelbedarfsstufe 1, die beträgt derzeit 563 Euro, bei entsprechend hohem Erwerbseinkommen könnte der max. Freibetrag derzeit dann bei 281,50 Euro liegen.


Frage85 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 18:52

Danke,also dürfte ich 281,50 plus die 563 bekommen? Von was werden die 30% den abgezogen ? arbeite ich von den Stundem dann für 520 eur oder für 281,50 ? zieht die Stadt dann wieder etwas ab ? Die Mitarbeiterin der Stadt klärt mich leider nie auf,alles geht nur telefonisch, man kann perölnlich nicht dahin...

Bekomme eine volle erwerbslosen rente aufgrund erkrankung.

Nun erhielt ich eine Remtenerhöhu g plus zuschlag,aber was nützt mir das? Es wird ja wieder alles abgezogen.

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isomatte  18.07.2024, 20:48
@Frage85

Ja, die Erhöhung der Rente wird zu 100 % mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, also entsprechend weniger Leistungen ausgezahlt, weil sich dadurch dein anrechenbares sonstiges Einkommen erhöht.

Also nicht die Bruttoerhöhung, sondern was Du dann an Rente Netto mehr ausgezahlt bekommst.

Wie erklärt, wenn Du Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt und nicht Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter bekommst, liegt der pauschale Freibetrag auf Erwerbseinkommen bei 30 % vom Nettoeinkommen.

Theoretisch wären dann als Freibetrag diese derzeit 281,50 Euro möglich, aber um diesen Freibetrag zu erreichen müsste dein Erwerbseinkommen auch entsprechend hoch sein.

Diese bis zu 281,50 Euro an Freibetrag ergeben sich aus dem derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro, sind also max. 50 % von der Regelbedarfsstufe 1.

Würde sich der Regelbedarf nächstes Jahr auf angenommen 570 Euro erhöhen, wären es dann max. 285 Euro an Freibetrag.

Angenommen Du würdest jetzt in unter 3 Stunden täglich im Monat auf 520 Euro Brutto gleich Netto kommen, dann läge dein Freibetrag bei den genannten pauschalen 30 % Freibetrag.

Die 156 Euro wäre dein Freibetrag, der Rest würde dann ggf.bis auf ein paar Euro für pauschale Fahrkosten oder nachweisbare tatsächlich anfallende notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie die Erhöhung der Nettorente mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Um auf die derzeit max. 281,50 Euro an Freibetrag zu kommen, müsstest Du im Monat auf über 900 Euro Nettoeinkommen kommen.

Also bei angenommen 930 Euro Netto und 30 % Freibetrag käme man auf 279 Euro an Freibetrag.

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Ein Minijob sollte kein Problem sein.

Bei Sozialhilfebezug darfst Du meines Wissens nach 30% des Verdienstes behalten, was für Bürgergeld nicht gilt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.