Entschuldigung für Schule von Schwester?
Hallo, wollte fragen ob meine Schwester (volljährig) mir Entschuldigungen für die Schule schreiben/unterschreiben darf.
danke
4 Antworten
Hey,
Wenn deine Schwester nicht den Schulvertrag unterschrieben hat, dann nicht - es sei denn sie hat eine Vollmacht bzw. das Sorgerecht für dich übernommen aufgrund Tod der Eltern o.Ä.
Haben deine Eltern den Schulvertrag Unterschrieben und haben das Sorgerecht, müssen sie dir entschuldigen schreiben.
LG
Das dürfen in der Regel die Erziehungsberechtigten und das sind in den allermeisten Fällen die Eltern.
Sollte deiner Schwester das Sorgerecht übertragen worden sein, dann sieht das anders aus, doch ich gehe im Moment einfach mal vom 'Normalfall' aus. Und da müssen es leider die Eltern unterschreiben und nicht die volljährige Schwester.
Tut mir leid
TobiVD fragt:
Hallo, wollte fragen ob meine Schwester (volljährig) mir Entschuldigungen für die Schule schreiben/unterschreiben darf.
Selbstverständlich darf sie das. Das ist keine Straftat!
Ob die Schulverwaltung dieses Schreiben akzeptiert, ist eine andere Frage.
Aber warum nicht? Wenn die Schulverwaltung deine Schwester als Zeugin deiner Unfähigkeit, zum Unterricht zu erscheinen, akzeptiert, ist gut.
Frag doch einfach die Schulverwaltung! Und erklär dazu vielleicht noch, dass deine Schwester auf dich aufpasst (und für dich sorgt, evtl.), wenn deine Elternteile nicht dazu in der Lage sind (wegen dies oder das, Abwesenheit, Krankheit oder so).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nur wenn sie die Fürsorgepflicht/Vormundschaft über dich hat.
Wie man Entschuldigungen für die Schule schreibt:
Sie muss sich ein Blatt Papier nehmen Folgendes darauf schreiben:
- "Entschuldigung"
- "Tut mir leid, dass mein Kind nicht zur Schule kam"