Volljährig, wer ist erziehungsberechtigt?
Hallo,
Ich bin nun 18 geworden und kann ja in der Schule z.B. Entschuldigungen selbst unterschreiben. Wie sieht es aber aus, wenn ein Informations-Brief (mit Rückläufer) an die Erziehungsberechtigten gerichtet ist? Darf ich da auch unterschreiben oder müssen das noch meine Eltern machen?
Danke
welche Schulart und Klasse ?
Gymnasium, 12. Klasse
6 Antworten
Wie sieht es aber aus, wenn ein Brief an die Erziehungsberechtigten gerichtet ist.
Das sollte nicht vorkommen, da Du als Volljähriger keine Erziehungsberechtigten mehr hast.
Darf ich da auch unterschreiben oder müssen das noch meine Eltern machen?
Selbstverständlich Du.
Hi,
in den Oberschulen (FOS, BOS und das Gymnasium) bist du als Volljähriger für dich selbst verantwortlich.
Also ja, du darfst dich selber entschuldigen und Elternbriefe sollte es in der Regel nicht mehr geben.
Falls es noch Elternbriefe gibt, würde ich einfach nachfragen, ob du das auch abgeben musst (für gewöhnlich nicht).
LG
Es gibt jetzt kein Erziehungsberecbtigten mehr. Du darfst alles machen. Nein deine Eltern sind rein rechtlich nicht mehr für dich verantwortlich.
Nicht jeder Volljährige ist voll geschäftsfähig.
In diesem Fall, könnte der Volljährige einen Betreuer haben, der dann auch für den Schriftwechsel und für weitere Entscheidungen zuständig ist, also auch deine Eltern.
Jedoch vermute ich, dass dies nicht zutrifft und daher solltest du dem Absender des Schreibens mitteilen, dass du volljährig bist und er dir ab sofort alle dich betreffenden Briefe direkt zusenden soll.
Hi, wenn Du 18 bist, hast Du keine Erziehungsberechtigten mehr. Daher kannst Du das alles selbst unterschreiben.
Bevor wieder welche meinen, sie müssten meinen Beitrag vollmüllen von wegen, ja, aber wenn Betreuung angeordnet bla bla bla. Sparts Euch, wird hier nicht zutreffen.