Wenn man eine Entschuldigung hat, dürfen die Lehrer dagegen handeln?

14 Antworten

Im Prinzip muss er dich gehen lassen, aber bei einer Klassenarbeit besteht so das Risiko, dass du z. B. auf einen Spiker guckst, den du auf der Toilette versteckt hast oder jemanden nach der Lösung frägst ...

Bei so etwas am Besten immer das Attest vom Arzt

Ist Deine Mutter Ärztin das sie eine solche Diagnose stellen kann?

Wenn sie denn Ärztin wäre, würde sie Dich mit einer Blasenentzündung nicht in die Schule lassen.

Wenn die Diagnose denn trotzdem stimmen sollte wird Dich spätestens der Lehrer Nachhause schicken.

Also nix mit Klassenarbeit.

Liebe/er Fragersteller

wenn dein Lehrer eine schriftliche Entschuldigung hat und dich nicht zur Toilette lässt sag ; ihm dann du würdest es deiner Mutter mitteilen, er muss dich zur Toilette lassen in deinem Fall ist es Ärztlich eine schwere Krankheit du kannst auch ihm mit dem Hausarzt drohen das du es deinem Hausarzt mitteilst er muss sich dafür verantwortlich machen wenn dir was passiert den damit ist nicht zu spaßen sag ihm das... oder du sagst ihm du machst eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterlassung deiner Krankheit so was würde ich bei der Polizei Anzeigen
alles gute



Nein, es sei denn, deine Mutter wäre Ärztin. Andernfalls kann sie keine Diagnose stellen/behaupten. Wenn du eine Blasenentzündung hast,geh zum Arzt, hol dir ein Attest und schreib die Arbeit nach. So läuft das.

an meiner alten Schule & an der Schule, an der meine Schwester mittlerweile arbeitet, ist die Regel so:

Während einer bis zu 2 - stündigen Klausur ist ein Verlassen des Klassenraumes nur gestattet, wenn man seine Klausur beendet & abgibt. Man darf danach auch nicht wieder zurück in den Raum & weiter schreiben.

Wenn jemand gesundheitlich nicht in der Lage ist, dass auszuhalten, dann soll er die Klausur nicht antreten & sich dies vom Arzt attestieren lassen.

Bei meiner Schwester an der Schule wurde diese Regel auch vom Schulamt geprüft und als "tragbar" bestätigt, nachdem es Beschwerden von Eltern gab.