Email von Eltern an Schulleiter wurde weitergeleitet?
Hallo,
ich habe eine Beschwerde über einen Lehrer, bzw. einen Sachverhalt an die Schulleiterin geschrieben, per Email, und sie hat die Email an den betreffenden Lehrer weitergeleitet. Ist dass überhaupt erlaubt? Jetzt möchte sich der Lehrer mit mir über "Kommunikationswege" unterhalten..Wie reagieren oder gar nicht reagieren..
6 Antworten
Solange nicht ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten wurde, ist das völlig in Ordnung. Schulische Belange werden schulintern natürlich weitergegeben, schon um die Dienstpflichten zu erfüllen. Es ist natürlich, dass sich eine Schulleiterin um Beschwerden gegen einen Lehrer kümmert, dazu gehört auch, ihm die Beschwerde zugänglich zu machen. Was denn sonst?
Was die Kommunikationswege betrifft: Zuerst gehört das Gespräch mit der Lehrkraft. Das kann ein Lehrer einfordern, und eine gute Schulleitung wird das auch haben wollen, bevor sie selber aktiv wird.
Nein das ist nicht in Ordnung und auch nicht erlaubt! Sie kann den Lehrer befragen und darf dabei nicht die Daten der Beschwerderin freigeben!!!
Okay, Du bestehst darauf, dass das nicht "rechtens" sei. So interpretiere ich Deine Kommentare. Volljährig bist Du auch, also jammer nicht rum, sondern mach, was Erwachsene eben tun können: Geh zu einem Anwalt Deiner Wahl und verklag die Schulleitung.
Du wirst eine Menge dabei lernen.
Der Schulleiter war ja nicht dabei, deswegen hat er keine andere Möglichkeit, als den betroffenen Lehrer zu befragen.
Und natürlich will dieser dann mit Dir sprechen. Das ist doch Sinn bzw. Folge eines Konflikts, ihn mit Kommunikation zu lösen.
Was ist denn das Ziel Deiner Beschwerde? Willst Du dem Lehrer eine reinwürgen oder das Problem lösen?
Doch, natürlich, es sei denn, Du hättest im Brief ausdrücklich gegensätzliche Bitten formuliert.
Was er nicht darf, ist den Brief veröffentlichen.
da glaubst du falsch. Der Brief darf nicht veröffentlicht werden. Die denunzierte Person damit zu konfrontieren ist völlig richtig und normal.
Aber das habe ich doch geschrieben:was er Nicht darf, ist den Brief veröffentlichen. Hast Du Dich verlesen? Oder ich verstehe Deine Kommentar nicht
Die Schulleitung darf selbstverständlich den Lehrer mit Beschwerden über ihn/sie konfrontieren. Der Lehrer wird dir vermutlich sagen das du ihn selbst ansprechen sollst wenn du etwas zu kritisieren hast und nicht hintenrum bei anderen.
Wenn du keine Eier(stöcke) in der Hose hast um mit dem Lehrer über deine Kritik zu sprechen solltest du dich nicht beschweren.
Du wirst wohl um eine Reaktion nicht herumkommen.
Klar kann sie mit ihm drüber sprechen, soll sie ja sogar, sonst hätte ich ja nicht geschrieben, aber meine ganze Email einfach an ihn zu versenden glaube ich ist nicht rechtens, wegen Datenschutz..
da glaubst du falsch.
Was hast du denn für ein Problem damit? Das gibt gerade ein ziemlich armseliges Charackterbild ab.
Natürlich wird der betroffene Lehrer informiert. So kann er zur Sache Stellung nehmen.
Befragen ja, aber darf sie einfach meine verfasste ganze Email einfach weiterleiten, ich glaube nicht..