Darf Lehrer privaten Chatverlauf von ihrer Schülerin und ihrer Mitschülerin anfordern und weiterleiten lassen?

4 Antworten

Danke für alle Rückmeldungen.
Die Schülerin ist die sogenannte Täterin. In der Tat stand sie unter Druck, wurde von 3 Lehrkräften befragt.
Müssen die Lehrkräfte oder Schülerin keine Einverständnisse von der Mitschülerin oder ihre Erziehungsberechtigten vorher holen, bevor sie ihren privaten Chatverlauf hergeben und weiterleiten?


Sascha170276 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 09:15

Ich benutze diesen Platform zum ersten mal. Die laute Werbungen irritiert mich pur.
Was kann die Erziehungsberechtigten von der Mitschülerin bei dem Fall machen?
Die Antwort von dem Lehrer war zu Eltern von der Schülerin gerichtet.

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kurz ja und in der Theorie machen wir uns alle strafbar wenn wir unsere Freunden Screenshot schicken von einem Chat.

Das ist geschützt von beiden Seiten aus. Stimmen beide Seiten zu dann ja natürlich aber nur eine Seite nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – War selber Schülerin und hab schon einiges erlebt

Wenn die Schülerin bereitwillig, ohne Druck oder Androhung von Strafe, ihre Privaten Gesprächsverläufe weitergibt ist das legitim. Das ganze hat auch nichts mit der DSGVO zu tun. Sie hat ihre eigenen Daten direkt an eine andere Person weitergegeben. Das liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Es gibt hier kein Problem. Der Lehrer hat vollkommen korrekt gehandelt wenn alles so gelaufen ist wie im Text geschildert.

Wenn es um Weitergabe oder Offenlegung eines Chats geht, müssen alle Betroffenen zustimmen oder es darf nur anonymisiert gezeigt werden oder ohne die Nachrichten der anderen Personen.

Ausnahme ist, so weit ich weiß, wenn es um Anzeigen von Straftaten geht. Inwiefern Lehrer da gelten, weiß ich nicht.