Darf Lehrer privaten Chatverlauf von ihrer Schülerin und ihrer Mitschülerin anfordern und weiterleiten lassen?
Hallo zusammen,
ein Lehrer hat während Sachverhaltsklärung (3 gegen 1) eine Schülerin gebeten ihre privaten Chatverlauf mit ihrer Mitschülerin zu zeigen und ihm weiterleitet. Ist es überhaupt korrekt und erlaubt?
Auf Rückfrage antwortete der Lehrer folgendes:
"Das Gespräch mit XXX diente genau dieser Sachverhaltsklärung. Es erfolgte auf freiwilliger Basis und zu keiner Zeit hat jemand von uns Lehrkräften Druck auf XXX ausgeübt. Ich habe XXX zum Gespräch gebeten, wir haben sie gebeten die Angelegenheit aus ihrer Sicht zu schildern und sie am Ende gefragt, ob sie uns den Chatverlauf geben könnte. Dem allem hat XXX zugestimmt und sie hat mit meiner Zustimmung nur ausgewählte Inhalte des Chats an mich weitergeleitet. Insofern geht Ihre Einlassung, wir hätten Druck ausgeübt und einen datenschutzrelevanten Verstoß begangen völlig an der Sachlage vorbei. Es handelt sich erstens nicht um eine Veröffentlichung von Daten, und zweitens hätten in diesem Fall nicht wir Daten weitergegeben, sondern XXX."
Wurde hier Dsgvo verletzt?
Wenn ja, welche genau?
Besten Dank für eurer Hilfe.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke für alle Rückmeldungen.
Die Schülerin ist die sogenannte Täterin. In der Tat stand sie unter Druck, wurde von 3 Lehrkräften befragt.
Müssen die Lehrkräfte oder Schülerin keine Einverständnisse von der Mitschülerin oder ihre Erziehungsberechtigten vorher holen, bevor sie ihren privaten Chatverlauf hergeben und weiterleiten?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich benutze diesen Platform zum ersten mal. Die laute Werbungen irritiert mich pur.
Was kann die Erziehungsberechtigten von der Mitschülerin bei dem Fall machen?
Die Antwort von dem Lehrer war zu Eltern von der Schülerin gerichtet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Meolettalove2/1670108293881_nmmslarge__287_1068_1303_1303_d98ad782e6f43cd0ad2b56653adb39ff.jpg?v=1670108294000)
kurz ja und in der Theorie machen wir uns alle strafbar wenn wir unsere Freunden Screenshot schicken von einem Chat.
Das ist geschützt von beiden Seiten aus. Stimmen beide Seiten zu dann ja natürlich aber nur eine Seite nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/toterbiber/1444746700_nmmslarge.jpg?v=1444746700000)
Wenn die Schülerin bereitwillig, ohne Druck oder Androhung von Strafe, ihre Privaten Gesprächsverläufe weitergibt ist das legitim. Das ganze hat auch nichts mit der DSGVO zu tun. Sie hat ihre eigenen Daten direkt an eine andere Person weitergegeben. Das liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Es gibt hier kein Problem. Der Lehrer hat vollkommen korrekt gehandelt wenn alles so gelaufen ist wie im Text geschildert.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loka95/1600434780870_nmmslarge__14_191_656_656_21d57ff75a4095d643dbdee94577b936.png?v=1600434781000)
Wenn es um Weitergabe oder Offenlegung eines Chats geht, müssen alle Betroffenen zustimmen oder es darf nur anonymisiert gezeigt werden oder ohne die Nachrichten der anderen Personen.
Ausnahme ist, so weit ich weiß, wenn es um Anzeigen von Straftaten geht. Inwiefern Lehrer da gelten, weiß ich nicht.