Eine Frage zum parken es ist keine Einbahnstraße?
Mal angenommen rechts in fahrt guck Richtung wäre alles voll links alles leer in fahrt Richtung dürfte ich in der Fahrtrichtung wie im Bild links parken als praktisch entgegen der Fahrtrichtung
Wenn nicht was wäre da Strafe
3 Antworten
Da es keine Einbahnstraße ist, darf nur auf der rechten Seite geparkt werden.
Das Parken auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung kostet je nach Dauer und ob jemand behindert wurde zwischen 15€ und 35€ Verwarngeld.
Man muss immer an der rechten Seite in Fahrtrichtung parken.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. | § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO
Man muss in dem Fall bis zum Ende der Straße (nächste Kreuzung oder Einmündung) fahren, um zu sehen, ob das Parken an der linken Seite erlaubt/verboten ist. Mann müsste dort wenden, um sich regelkonform (rechts) hinzustellen.
Wenn sich dort keine Schilder befinden, muss man trotzdem die Regeln nach § 12 Absatz 1 und 3 StVO beachten. Zum Beispiel muss eine Restfahrbahnbreite von ca. 3 Metern frei bleiben. In schmaleren Straßen ist daher oft nur das Parken auf einer Seite erlaubt.
In diesem Bereich ist das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt, aber das Auto muss sich dann in Fahrtrichtung befinden.
Die Strafe für das Parken auf der falschen Seite beträgt derzeit 15 bis 35 €.



Nein links darfst du nicht parken 😉 (weil das scheinbar in Deutschland entgegen der Fahrtrichtung nicht erlaubt ist - laut meinem deutschen Freund) + in dem Fall auch „alleine von der Optik“ klar ist -> dass da zu wenig Platz ist 😊 = du würdest die Fahrbahn einschränken 😊
Aber generell „von der Seite her“ -> In Wien parken wir ob links oder rechts (geht auch nicht anders 😆) -> so lange es keine Einbahn ist 😉
-> Aber ich will dich jetzt nicht verwirren, denn du lebst ja in Deutschland 😊
Also finale Antwort -> Du darfst dort nicht parken 😊