Vorfahrtfrage Einbahnstraße?
Also ich habe mal eine Interessante Frage, folgende Situation: Wir haben bei uns im Ort eine Vorfahrtstraße, von der eine Einbahnstraße abgeht, dadurch dass es sich um eine Einbahnstraße handelt wurde das Vorfahrtsschild nicht an dieser Kreuzung angebracht. Im Laufe der Jahre, durch die Förderung des Radverkehrs wurde die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben, also ist beidseitig befahrbar. Wenn ein Radfahrer nun entgegen der Einbahnstraße richtung Vorfahrtstraße fährt, müssen die Autofahrer an dieser Stelle nun Rechts-vor-Links beachten, obwohl diese sich in der Theorie auf der Vorfahrtstraße befinden? Oder erlischt beim entgegengesetzen einfahrens in eine Einbahnstraße durch den Fahrradfahrer jeder Vorfahrtsanspruch?
Das wurde mir in der Fahrschule nie so richtig erklärt bzw. bin ich der einzige der mir mal darüber gedanken gemacht hat?
2 Antworten
Das ist eine Pattsituation.
- Der Autofahrer befindet sich auf einer Vorfahrtstraße und hat damit grundsätzlich Vorfahrt.
- Der Radfahrer hat kein Verkehrszeichen, das die Vorfahrt regelt, weshalb für ihn nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO "Rechts vor Links" gilt.
Du hast das also in der Fahrschule richtig gelernt, da es so eine Situation eigentlich nicht geben sollte. 😅
Das ist eine gute Frage. Die Stadt (bzw. Polizei) würde vermutlich versuchen, die Schuld auf beide Fahrzeugführer abzuwälzen, obwohl beide aus ihrer Sicht Vorfahrt hätten. Man könnte ggf. noch eine Teilschuld aufgrund unangemessener Geschwindigkeit bzw. unvorsichtiger Fahrweise anbringen, aber wie sowas im Einzelfall ausgeht, ist fraglich.
So einen Fall hatte ich (zum Glück) noch nicht. 😅
Dann vielen Dank für die Beantwortung😊 Dann muss man wohl, bei der Einmündung besser aufpassen.
Genau. Und bestenfalls der Verkehrsbehörde bzw. der Gemeinde/Stadt Bescheid geben.
Das Zeichen "Vorfahrtstraße" gibt einem auf derselben Strecke auch ohne Wiederholung solange Vorfahrt, bis es durch ein Stop-Schild, Vorfahrt gewähren-Schild oder Ende der Vorfahrtstraße-Schild beendet wird.
Der Verkehr auf der Vorfahrtstraße hat also Vorfahrt, die Radfahrer aus der Einbahnstraße müssen warten. Das sollte ihnen sinnvollerweise auch durch ein entsprechendes Verkehrszeichen verdeutlicht werden.
Müsste bei einem Verkehrsunfall dann die Stadt haften? Oder würde der Schaden auf die Parteien aufgeteilt werden?