Vorfahrtfrage Einbahnstraße?

2 Antworten

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Das ist eine Pattsituation.

  • Der Autofahrer befindet sich auf einer Vorfahrtstraße und hat damit grundsätzlich Vorfahrt.
  • Der Radfahrer hat kein Verkehrszeichen, das die Vorfahrt regelt, weshalb für ihn nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO "Rechts vor Links" gilt.
Hier fehlt das Vorfahrt-Achten-Schild am Ende der Einbahnstraße.

Du hast das also in der Fahrschule richtig gelernt, da es so eine Situation eigentlich nicht geben sollte. 😅

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Gethqux789 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 16:29

Müsste bei einem Verkehrsunfall dann die Stadt haften? Oder würde der Schaden auf die Parteien aufgeteilt werden?

KevinHP  28.06.2024, 16:53
@Gethqux789

Das ist eine gute Frage. Die Stadt (bzw. Polizei) würde vermutlich versuchen, die Schuld auf beide Fahrzeugführer abzuwälzen, obwohl beide aus ihrer Sicht Vorfahrt hätten. Man könnte ggf. noch eine Teilschuld aufgrund unangemessener Geschwindigkeit bzw. unvorsichtiger Fahrweise anbringen, aber wie sowas im Einzelfall ausgeht, ist fraglich.

So einen Fall hatte ich (zum Glück) noch nicht. 😅

Gethqux789 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 17:03
@KevinHP

Dann vielen Dank für die Beantwortung😊 Dann muss man wohl, bei der Einmündung besser aufpassen.

KevinHP  28.06.2024, 17:08
@Gethqux789

Genau. Und bestenfalls der Verkehrsbehörde bzw. der Gemeinde/Stadt Bescheid geben.

Das Zeichen "Vorfahrtstraße" gibt einem auf derselben Strecke auch ohne Wiederholung solange Vorfahrt, bis es durch ein Stop-Schild, Vorfahrt gewähren-Schild oder Ende der Vorfahrtstraße-Schild beendet wird.

Der Verkehr auf der Vorfahrtstraße hat also Vorfahrt, die Radfahrer aus der Einbahnstraße müssen warten. Das sollte ihnen sinnvollerweise auch durch ein entsprechendes Verkehrszeichen verdeutlicht werden.