Einbürgerungsantrag nach knapp 10 Jahren noch keine Entscheidung.Dienstaufsichtsbeschwerde oder gleich Anwalt einschalten?
Liebe Kommunity,
ich habe vor knapp 10 Jahren die Einbürgerung zusammen mit meiner Niederlassungserlaubnis beantragt.
Die Niederlassungserlaubnis habe ich schon vor Jahren bekommen, allerdings auch nur durch anwaltlichen Druck.
Bisher kam noch keine Entscheidung für die Einbürgerung obwohl ich die Voraussetzungen erfülle (Voraussetzung für Einbürgerung ist fast identisch mit Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis)
Meine Frage ist sollte ich erst einmal mit einer Dienstaufsichtbeschwerde drohen und ggf. einreichen? Bringt die überhaupt was ? oder gleich einen Anwalt einschalten?
5 Antworten
Die Bearbeitung kann keine 10 Jahre dauern. Entweder hat die Behörde den Antrag insgesamt verloren, es sind Rückfragen gestellt und nicht beantwortet worden, oder er wurde abgelehnt. Wurde in der Zwischenzeit die Wohnadresse geändert?
Da stimmt was nicht, unglaubwürdig. Wie wäre es denn wenn du bei der zuständigen Behörde einfach nachfragst? Es gibt dann nur 2 Ergebnisse, entweder du bekommst sie oder einen Flugschein in dein Heimatland
Wenn du so schlau sein würdest wie du tust, bräuchtest du nicht zu fragen.
Was steht deiner Einbürgerung denn entgegen? Hat sich daran inzwischen etwas geändert?
Und "drohen" kann man nur, wenn man (neue) Argumente hat.
Das Argument ist, das der Antrag nicht bearbeitet wird.
Wenn ich Einbürgerungsvoraussetzungen nicht erfülle, deren Ansicht nach,dann müssten sie meinen Antrag ablehnen.
Machen die aber nicht.
d.h ich kann nicht mal klagen.
Ich wollte nach der Sache mit der Niederlassungserlaubnis, die sich sich etwa über 3-4 Jahre mit Anwalt herausgezogen hat, nicht nochmal mit Anwalt das selbe durchmachen.
Vlt. ist das deren Retourkutsche für mich, weil ich damals die Niederlassungserlaubnis mit Anwalt erstritten habe.
Hast du dir mal die Mühe gemacht da nach zu fragen?
Die können dir bestimmt dann einen Grund nennen, warum es noch nicht bearbeitet wurde.
Ist der erste Schritt, bevor man gleich mit Kannonen auf Spatzen schießen will
NATÜRLICH habe ich nachgefragt, ist doch logisch, dass man als erstes bei der Behörde nachfragt bevor man im Internet nachfragt.
Ich habe etliche male nachgefragt immer die selbe Antwort:" Ihr Antrag ist in Bearbeitung" oder " Sie hören von mir" wenn man die überhaupt mal telefonisch erreicht.
Das stimmt nicht. Auf einen Brief müssen die antworten. und wenn es NUR ein Zwischenbescheid ist.
Irgendetwas passt da nicht bei dir zusammen.
Dann schreibe die Behörde erneut an und setze denen eine Frist zur Beantwortung von 14 Tagen.
Das ganze per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn dann nichts kommen sollte, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.
besonders wichtig schien es dir die letzten 10 Jahre ja nicht zu sein ...
Wichtig schon aber das wird schon vlt. dauert das mal ein bisschen länger aber die machen schon.
Anträge müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Bei Verzögerungen muss der Betroffene informiert werden. Außerdem verschwinden hin und wieder auch Anträge irgendwo.
Ok. steht kannst du mir den Paragrafen aufschreiben?
den müsste ich jetzt auch erst bei google rausuchen. google einfach nach den Stichwort: Bearbeitungsfrist für Einbürgerungsanträge.
könnte sein - finde das auch merkwürdig. Aber im Netz darf einen nichts mehr wundern :)
10 Jahre als "ein bisschen" zu bezeichnen tztz :o)
Ich weiß ja nicht, was man davon halten soll,
Bitte nur kommentieren, wenn du dich auch wirklich auskennst und nicht irgend ein Schrott schreiben.
Danke.