Fahhradfaher fährt über rote Fußgänger Ampel und Autofahrer bekommen immer 100% schuld?
Alle Begründung lauten erhöhte Betriebsgefahr
Das bedeute gleichezeit Freifahrtschein für alle Radfahrer die sich nicht an verkhes Regeln
7 Antworten
Wie kommst du zu solch einer Behauptung?
Seit 2017 gilt eine rote Fußgängerampel nicht mehr für Radfahrer, Aber die Hauptampel ist für Radfahrer gültig.
Wenn ein Radfahrer von der Seitenstraße aus über eine rote Fußgängerampel fährt hatte er auf seiner Straße rot.
Und wahrscheinlich ist er sogar auf der falschen Seite gefahren.
Es kommt immer auf die Verkehrssituation an und ob der Radfahrer auf der richtigen Seite fuhr. Ob es dem Kraftfahrzeugführer möglich war das Überqueren des Rades vorher zu erkennen, usw.
Tatsächlich sind Autofahrer sogenannte "geschulte Verkehrsteilnehmer" und darum wird ihnen eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt.
Noch schlimmer ist es bei LKW Fahrern. Sie gelten als "besonders geschulte Verkehrsteilnehmer" und bekommen oft eine Teilschuld zugesprochen.
Das war einmal. Mittlerweile haben auch die Richter mitbekommen,
dass die Idioten aufgrund solcher Pauschalurteile immer mehr werden
und gehen mittlerweile öfter von einem Eigenverschulden aus.
Und ja, der Radfahrer hat die Ampel zu beachten, die zu der Fahrbahn gehört, auf der er fährt.
Fährt er auf der Straße, gilt die Fahrbahnampel.
Fährt er auf dem Radweg, gilt die Radfahrerampel.
Ist die nicht vorhanden, gilt eine eventuelle Kombiampel.
Ist die auch nicht vorhanden oder nur für Fußgänger zuständig,
gilt auch auf dem Radweg die Fahrbahnampel.
Gibt es eine Kombiampel und ich fahrer aber auf der Fahrbahn,
dann gilt für mich mittlerweile die Fahrbahnampel, nicht die Kombiampel.
Fahrer ich auf der Fahrbahn und kurz vor der Kreuzung
kommt ein Stummelchen Radweg, der dann auch benutzungspflichtig ist
und auf diesem gibt es eine Fahrradampel,
so kann ich auf der Fahrbahn bleiben,
da das Ausweisen einer Benutzungspflicht bei solchen Stummelradwegen VERBOTEN ist.
Es gilt also die Fahrbahnampel für mich, auch, wenn die Fahrradampel rot zeigt.
Fahre ich natürlich auf diesem Stummelradweg, so gilt die Fahrradampel.
Nein natürlich nicht! Aber erst einmal geht man immer erst vom schwachen aus. Danach muss es dennoch geklärt werden den eines sollte niemand vergessen. Es gibt zwar klare Regeln aber dennoch dürfen diese nicht einfach durchgesetzt werden, den Rücksicht und mit Fehlern anderer rechnen ist das aller erste Gebot im Straßenverkehr!
Das stimmt nicht. Wenn ein Fahrrad über Rot fährt und damit einen Unfall verursacht, bekommt auch der Fahrradfahrer Schuld.
Gerecht ist das natürlich nicht aber ein fahrradfahrer kannst du halt schlecht identifizieren ohne Kennzeichen und von einem fahrradfahrer geht bei weitem weniger Gefahr aus wie wenn ein Auto über eine rote Ampel fährt und andere verkehrsteilnehmer gefährdet