Dürfen Ausländer in Deutschland Polizisten werden?

5 Antworten

Alle Bürger eines EU Staates dürfen in Deutschland Polizist werden. Voraussetzung ist die Sprachkompetenz in Wort und Schrift sowohl Deutsch als auch muttersprachlich.

Ausnahmen aus dem EWR sind möglich, wenn das jeweilige BL vielen Migranten aus diesem Land hat und der Bewerber die Kommunikation fördern könnte.

Gruß S

Die Polizei stellt Migranten ein – so viel ist schon einmal klar. Allerdings geschieht dies nicht überall auf die gleiche Art und Weise, beziehungsweise unter den gleichen Voraussetzungen. Von Bundesland zu Bundesland gibt es teilweise gravierende Unterschiede. Wir haben uns die einzelnen Bundesländer einmal genauer angesehen und alle wichtigen Voraussetzungen im Folgenden aufgeführt. Im Sinne der Übersicht ist das Ganze alphabetisch geordnet.

Baden-Württemberg

Eine Bewerbung und eine Einstellung sind in Baden-Württemberg ohne deutschen Pass problemlos möglich. Allerdings nur dann, wenn sich der Bewerber seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland aufhält. Darüber hinaus muss eine befristete Arbeitserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis vorhanden sein. Wenig überraschend stellt die Landespolizei in Baden-Württemberg zudem die Anforderung, dass die Bewerber ihre jeweilige Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen. Im Folgenden haben wir für dich eine Liste der Länder, deren Bürger sich auch ohne deutschen Pass bei der Polizei in Baden-Württemberg bewerben können:

Albanien

Algerien

Bosnien-Herzegowina

China

Frankreich

Griechenland

Irak

Italien

Kosovo

Kroatien

Mazedonien

Montenegro

Polen

Portugal

Rumänien

Russland

Serbien

Spanien

Türkei

Ukraine

Ungarn

Bayern

Das Bundesland Bayern nimmt in dieser Übersicht eine gewisse Sonderrolle ein. Das Land stellt grundsätzlich nur Polizisten ein, wenn diese einen deutschen Pass haben. Allerdings können sogenannte Ausnahmeregelungen greifen. Wie der Name bereits verrät, ist das aber nicht in allen Fällen gegeben. Am besten ist es daher, wenn du dich im Vorfeld bei der bayerischen Landespolizei informierst. Darüber hinaus gelten aber unabhängig von der jeweiligen Nationalität auch noch weitere Voraussetzungen. Du musst als ausländischer Bewerber seit mindestens fünf Jahren in Deutschland sein, die deutsche Sprache und deine Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen und benötigst eine Niederlassungserlaubnis, falls du kein Bürger eines EU-Staates bist. Am Tag deiner Einstellung darf zudem keine Wehrpflicht in deinem Heimatland bestehen.

Wusstest du schon? Es ist nicht nur so, dass die Polizei Bewerber mit Migrationshintergrund zulässt, sie werden sogar gesucht. In Deutschland sind immer mehr Nationalitäten anzutreffen, mit denen die Beamten natürlich auch kommunizieren müssen. Daher ist die Polizei sehr interessiert daran, viele verschiedene Nationalitäten und Sprachen in einem Team zu vereinen.

Berlin

Das Berliner Modell ähnelt in gewisser Weise dem Model aus Bayern. Hier gibt es ebenfalls Sonderregelungen für alle Bewerber, die nicht aus einem europäischen Ausland stammen. Darüber hinaus kannst du dich mit einem Pass aus der EU aber problemlos für den Dienst als Polizist bewerben. Besitzt du keinen deutschen Pass, beginnt deine Ausbildung oftmals in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und du musst während dieser Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Tust du das nicht, kannst du auch nicht in das Beamtenverhältnis als Polizist übernommen werden.

Brandenburg

Besitzt du einen Pass aus einem europäischen Mitgliedstaat, kannst du dich bei der Polizei in Brandenburg problemlos bewerben. Anders sieht es allerdings aus, wenn du nur den Pass aus einem nicht-europäischen Ausland besitzt. Hier muss ebenfalls wieder eine Sonderregelung geltend gemacht werden, welche auch als dringendes dienstliches Bedürfnis bezeichnet wird. Ein dringendes dienstliches Bedürfnis findet sich zum Beispiel dann, wenn deine Kenntnisse in deiner Muttersprache gerade besonders benötigt werden. Daraus ergibt sich aber auch gleich eine der Anforderungen für diese „Sonderfälle“. Du musst deine Muttersprache auf jeden Fall in Wort und Schrift beherrschen. Für weitere Informationen zu den Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen solltest du auf jeden Fall die Internetseite der brandenburgischen Polizei aufrufen oder mit deinem Ansprechpartner für das Einstellungsverfahren sprechen.

Bremen

Wer sich bei der Landespolizei in Bremen bewirbt, der muss keine besonderen Voraussetzungen bezüglich der Staatsangehörigkeit beachten. Stattdessen ist es so, dass sich Menschen jeder Nationalität bewerben können. Wichtig ist allerdings, dass sich der Bewerber legal in Deutschland aufhält und auch dauerhaft in der Bundesrepublik wohnt.

Hamburg

Hamburg folgt bei der Einstellung von Bewerbern mit Migrationshintergrund dem Beispiel aus Bremen. Das heißt also auch hier, dass sich alle Nationalitäten bei der Polizei bewerben können. Vorausgesetzt, der Bewerber hält sich legal in Deutschland auf und wohnt auch dauerhaft in der Bundesrepublik.

Hessen

Für Bewerber mit Migrationshintergrund ist die Polizei Hessen ebenfalls ein interessanter Arbeitgeber, denn hier sind die Zulassungsanforderungen vergleichsweise niedrig. Mit einem Pass eines EU-Landes kann sich jeder Bewerber Hoffnungen auf eine Einstellung als Polizist machen. Wer keinen EU-Pass besitzt, kann sich trotzdem bewerben, solange ein paar grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört, dass du eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzt, deine Muttersprache sprichst und seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebst. Erfüllst du diese Voraussetzungen, kannst du dich jederzeit bewerben.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern kann bei Bewerbern aus dem nicht-europäischen Ausland ebenfalls ein dringliches dienstliches Bedürfnis berücksichtigt werden, damit diese in den Dienst bei der Polizei aufgenommen werden können. Andernfalls gibt es aber auch noch weitere Möglichkeiten. Bewerben können sich hier auch die Bürger mit Staatsangehörigkeit in einem EU-Land, Bürger aus einem EWR-Land und aus einem Drittland bewerben. Letzteres ist jedoch nur dann möglich, wenn Deutschland bzw. die Europäische Union ein Abkommen mit dem Land haben und zusichern, dass Abschlüsse oder Qualifikationen aus jenem Land auch akzeptiert werden.

Niedersachsen

Die niedersächsische Landespolizei geht den gleichen Weg wie die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet also, dass auch hier Bürger eines EWR-Staates, Bürger eines EU-Landes und Bürger eines Drittlandesmit entsprechender Vereinbarung ihre Bewerbung einreichen können. Das dringliche dienstliche Bedürfnis kann zudem auch in Niedersachsen vorliegen.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das dritte Bundesland in dieser kleinen „Gruppe“, welches ebenfalls die Regeln von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen anwendet. Stammt der Bewerber aus einem Drittland mit einer entsprechenden Abmachung, ist alles in Ordnung. Zudem können sich Personen aus einem EU-Land und aus einem EWR-Land bewerben.

Rheinland-Pfalz

Die Landespolizei in Rheinland-Pfalz bietet Polizei Bewerbern mit Migrationshintergrund ebenfalls vergleichsweise wenige Einschränkungen – bzw. gar keine. Bewerben können sich hier alle Personen, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Allerdings müssen Bewerber aus einem Drittstaat zumindest einen unbefristeten Aufenthaltstitel vorlegen.

Saarland

Im Saarland kannst du dich bei der Polizei dann bewerben, wenn du eine deutsche Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine EWR-Staatsangehörigkeit besitzt.

Sachsen

In Sachsen gelten diese Anforderungen ebenfalls. Du musst entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines EWR- bzw. EU-Staates.

Sachsen-Anhalt

Die Landespolizei in Sachsen-Anhalt ermöglicht die Bewerbung allen Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit, eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine EWR-Staatsangehörigkeit besitzen.

Thüringen

Thüringen folgt bei den Voraussetzungen dem Beispiel aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Auch hier muss eine EU-Staatsangehörigkeit oder eine EW-Staatsangehörigkeit vorliegen.

Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland Deutschlands legt die Polizei den Bewerbern ebenfalls keine großen Steine in den Weg. Die Polizei in Schleswig-Holstein ermöglicht die Bewerbung Menschen mit allen Nationalitäten. Vorausgesetzt wird allerdings eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland.

https://polizist-werden.de/allgemeine-informationen-zum-einstellungstest/einstellungsvoraussetzungen-migranten/

Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sind die Polizeibeamten ohne deutsche Staatsangehörigkeit „ein gutes Beispiel dafür, wie Integration wirklich gelebt wird.“ Sein Stuttgarter Amtskollege Thomas Strobl (CDU) lobt, Beamte mit ausländischen Wurzeln seien wertvoll für die Polizeiarbeit. „Sie haben spezifische Kenntnisse über die Mentalität und die Kultur anderer Länder, und auch ihre Fremdsprachenkenntnisse sind ein wichtiger Pluspunkt.“

Auch Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, erkennt viele positive Aspekte. „Wenn wir Menschen mit ausländischem Hintergrund für die Polizei interessieren können, und sie sich mit ganzem Herzen ihrer Aufgabe widmen wollen, ist das eine Kompetenzerweiterung, die der Polizei auf jeden Fall hilft.“ Er sehe da einen „klaren Vorteil“.

Anfang Mai hatten 86 Beamte nach Angaben des bayerischen Innenministeriums keinen deutschen Pass. Einem Sprecher zufolge ließen sich in der Vergangenheit einige Polizisten einbürgern, die ohne deutschen Pass eingestellt worden waren. In Baden-Württemberg arbeiten aktuell 330 Männer und Frauen ohne deutschen Pass bei der Landespolizei. In Sachsen-Anhalt und Brandenburg gibt es dazu keine Statistik. In Nordrhein-Westfalen hat mehr als jeder achte angehende Polizeibeamte ausländische Wurzeln.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizisten-ohne-deutschen-pass-so-ergeht-es-auslaendern-bei-der-polizei.66f06f7d-1b71-4893-9895-b0a977ab9f69.html

Ein Polizist muss in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit haben.//

Edit: Es gibt inzwischen aus guten Gründen für die allermeisten Landespolizeibehörden Ausnahmeregelungen, auch für Nicht-EU Bürger.


In Prinzip schon. Je nach Bundesland gelten dazu andere Regeln. Machne wollen die deutsche Staatsbürgerschaft, bei anderen reicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes aus und während der Ausbildung muss man die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Es ist sogar möglich ohne deutschen Pass oder eines anderen EU-Staates Polizist werden.


Sirius66  17.12.2021, 13:42
. Je nach Bundesland gelten dazu andere Regeln. 

Nein. Regelungen gelten bundesweit.

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Unter Einschränkungen möglich.


wiki01  17.12.2021, 13:00

Na, da bist du möglicherweise nicht auf dem aktuellen Stand. Kann passieren. 😜

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HfPol110  17.12.2021, 13:19
@wiki01

Dann war ich wohl falsch informiert 👍🏻.

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