Gartenwasserverbrauch vom Sondereigentum, Verteilung zulässig?

3 Antworten

In einer WEG ist das immer das gleiche Thema.  Einer nutzt etwas viel, ein anderer wenig. Es geht immer um Heizung, Wasser,Treppenhaus, Aufzug usw.   Deshalb zählt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung  zuerst die Teilungserklärung.  Da kannst du selbst nachlesen, wie die Wasserkosten verteilt werden. Es geht nicht nach "Gefühl" .

Am Besten ist, ihr einigt euch. Mit den Prozesskosten kann man 10 Jahre lang den Garten gießen.  Der Hebel für dich ist vielleicht, man kann den Verteilerschlüssel recht einfach ändern,  mit einfacher Stimmenmehrheit.


clanger 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 11:49

In der Teilungserklärung ist das aber leider nicht geregelt. Natürlich steht dort drin, dass der Bewohner der EG Wohnung (Sondernutzungsrecht) für die Kosten des Gartens aufzukommen hat. 

Allerdings hängt in diesem Fall ja ein weiterer Wasserhahn mit am Zähler... der ist ja nirgends erwähnt.

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guteant  18.03.2017, 12:26
@clanger

Du hast nicht erzählt, wie ihr denn das Wasser jetzt verteilt. Meist geht das nach qm oder nach Köpfen. Diese Regelung ist dann euer Verteilerschlüssel. Und der gilt für das gesamte Wasser. Ich bin aber  kein Jurist, wohne allerdings auch in einer streitbaren WEG .

70 Kubikmeter mal 2€ sind 140€, geteilt durch z.B. 6 Parteien sind 25€ im Jahr. Damit kaufst du dir die Freundschaft der Bewohner vom Erdgeschoss. Das ist doch preiswert.  

Noch ein Tipp  "Frag einen Anwalt"  für 20€ kriegst du da einen guten Rat. Du musst aber die jetzige Situation klarer darstellen, insbesondere die Teilungserklärung und wie ihr jetzt zur Zeit verteilt.
http://www.frag-einen-anwalt.de

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Darfst du in diesen Garten? z.b eine Liege hinstellen? Wenn nein was hast du mit dem Garten zu tun? Ich habe auch nen Garten den nur ich nutze  meine Nachbarn gucken aber drauf...... Der Wasserverbrauch bleibt alleine bei mir .. Das habe ich so beim mieten unterschrieben.. Frage mich aber auch wo der ganze Verbrauch herkommt,, bei unserem regnerischem Wetter.

Es kommt auf die Miteigentumsanteile an. Und wenn das Sondereigentum ist, ist es eh klar, dass er 100prozent hat und die Sache ist gegessen. Ein Blick in die Teilungserklärung erleichtert die Rechtsfindung. Diese können nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden.