Dringend, Miete zurückzahlen?

modecoolboy  22.12.2024, 08:31

Dein Username kommt auf meine Excel Liste denen ich keine Fragen mehr beantworten tue.

samirawien 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 09:14

Diese Frau ist so verrückt dass nicht einmal Ihr mir glaubt! Alles ist wahr.

4 Antworten

Du hast sicherlich einen neuen Vertrag mit den neuen Mietern abgeschlossen, die einziehen werden.

Dieser Vertrag ist bindend, auch wenn er bisher nur mündlich vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei oder mehr Parteien eine Einigung über bestimmte Bedingungen erzielen.

Dies kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschehen. Die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags sind:

  1. Angebot: Eine Partei macht ein Angebot, das die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält.
  2. Annahme: Die andere Partei nimmt das Angebot ohne Änderungen an.
  3. Gegenleistung: Beide Parteien müssen etwas von Wert austauschen, z.B. Geld für eine Dienstleistung oder Ware.
  4. Rechtsfähigkeit: Beide Parteien müssen rechtlich in der Lage sein, einen Vertrag abzuschließen.
  5. Willenserklärung: Beide Parteien müssen den Willen haben, einen rechtlich bindenden Vertrag einzugehen.

Selbst mündliche Verträge sind rechtlich bindend, solange sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Es ist jedoch immer ratsam, Verträge schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen klaren Nachweis zu haben.

Wenn ein Mieter aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Vermieters umziehen muss, kann er Schadensersatz für die dadurch entstandenen Kosten verlangen.

  1. Grundlage des Schadensersatzanspruchs: Der Mieter kann Ersatz für alle Vermögenseinbußen verlangen, die ihm durch die Nichterfüllung des Mietvertrags entstanden sind. Dazu gehören auch Umzugskosten und die Kosten für die Suche nach einer Ersatzwohnung.
  2. Umzugskosten: Diese umfassen die Kosten für den Transport der Möbel, die Miete eines Umzugswagens, Verpackungsmaterialien und eventuell die Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Auch die Kosten für die Verpflegung von Helfern und Trinkgelder können erstattet werden.
  3. Kosten für Ersatzwohnraum: Wenn der Mieter aufgrund der Vertragsverletzung des Vermieters eine neue Wohnung suchen muss, können auch die damit verbundenen Kosten, wie Maklergebühren oder die Kosten für Zeitungsanzeigen, erstattet werden.
  4. Einmalige Aufwendungen: Dazu gehören Kosten für die Einrichtung der neuen Wohnung, wie z.B. Gardinen, Lampen oder Badeinbauten. Diese Kosten sind erstattungsfähig, wenn sie durch den Umzug notwendig wurden.
  5. Eigenleistungen: Der Mieter kann auch eine Entschädigung für seine eigene Arbeitskraft beim Umzug beanspruchen. Dies umfasst die Zeit, die er selbst für den Umzug aufgewendet hat.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Fachkraft für Lagerlogistik /Betriebslogistikkaufmann

Natürlich zurückverweisen, denn sonst kann die Ex-Mieterin behaupten, dass du die Fortsetzung non verbal gebilligt hättest. Außerdem würdest du gegenüber dem neuen Mieter vertragsbrüchig.


samirawien 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 09:15

Herzlichen Dank!

Die Mieterin muss raus. Sie kann ihre Kuendigung nicht eigenmaechtig zuruecknehmen. Das ginge nur, wenn auch du damit einverstanden waerst. Bist du aber anscheinen nicht. Also muss sie raus.

Bleibt sie aber dennoch drin, kriegst du sie nur ueber eine Raeumungsklage raus. So etwas dauer aber viele, viele Monate und kostet auch nen Haufen Geld (das du dir dann von der Mieterin zurueckholen kannst ... wenn sie es denn hat).


samirawien 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 09:15

Ok danke!

Und? Was sagt der neue Mieter dazu, dem Du die Wohnung ab 07.01. vermietet hast?

Wenn dieser die Wohnung zu diesem Zeitpunkt nicht bekommt, wirst Du vertragsbrüchig und schadenersatzpflichtig.

Der neue Mieter wäre gezwungen, erst mal anderweitig unterzukommen (Hotel), seine Möbel einzulagern unf Du bezahlst das.

So ganz glaube ich Dir die Geschichte nicht. Ich mag mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter so "unintelligent" ist. Und vor 2 Tagen war die alte Mieterin doch bereits ausgezogen.


modecoolboy  22.12.2024, 08:26

Habe mir gerade die andere Frage angeschaut.

Keine Ahnung was dies hier soll.

Ich schreibe eine lange Antwort für umsonst so Respektlos das Verhalten.

samirawien 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 09:17

Doch, nicht unintelligent aber die Mieterin ist so verrückt! Habe alle chats aufgehoben:; Mal ist sie einverstanden, kündigt schriftlich frühzeitig, dann verneint sie das.