Kaution von der Miete abziehen?

8 Antworten

Der Vermieter muss keinen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Da er das auch nicht getan hat, bist du bis 31.12. auch weiterhin Vertragspartner und musst für die Miete aufkommen.


Katizien 
Beitragsersteller
 16.01.2020, 12:39

Das er den Nachmieter nicht nehmen muss weiß ich. Mir geht's auch darum ob das mit der Kaution rechtens war dass die nicht auf ein Konto überwiesen wurde

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Stadewaeldchen  16.01.2020, 12:47
@Katizien
ob das mit der Kaution rechtens war dass die nicht auf ein Konto überwiesen wurde

Nein, das ist nicht rechtens:

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

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Stadewaeldchen  16.01.2020, 12:55
@Katizien

Du kannst die Zinsen die bei korrektem Vorgehen des Vermieters angefallen wären einfordern.

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Juristisch eine unklare Situation.

Haben du und der Vermieter irgendwelche Vereinbarungen zum Thema Nachmieter getroffen?

Der Vermieter kann Nachmieter akzeptieren aber er muss nicht.

Da hast Du versäumt mit dem Vermieter zu sprechen. Wenn Du eher ausziehen willst, muß der Vermieter den Nachmieter akzeptieren, er muß ihn nicht nehmen. Er ist also berechtigt die Dezembermiete von Dir zu verlangen. Wenn der Vermieter von der Kaution nur 100€ übrig hat, dann kann es bei der Jahresnebenkostenabrechnung auch noch einmal eng werden.

Hallo,

es klingt zwar etwas verworren aber die Rückzahlung der Kaution verfällt nicht.

Die Kaution wird nach der Endabnahme durch den Vermieter fällig - als Summe!
Klar kann man sich auf andere Regelungen einigen.
Die Kaution wird ja als Sicherheit erst nach Übergabe zurückgezahlt, weil evtl. Schäden durch den Mieter damit ausgeglichen werden können.

Grüße aus Leipzig


Ja, leider...

die Kaution wird normalerweise erst nach erfolgter nebenkostenabrechnung erstattet

und Nachmieter KANN der VM akzeptieren, MUSS das aber nicht tun...