Kaution von der Miete abziehen?
Hallo. Ich bin 2012 in meine Wohnung eingezogen und habe 1050€ Kaution gezahlt. Die wurden aber nicht auf ein Sparbuch eingezahlt sondern in einen Safe gelegt. Gekündigt wurde dann Ende September. Auszugstermin offiziell 31.12.2019.
Jetzt zu meinem Problem:
Der Vermieter meinte ich brauche im November und Dezember keine Miete bezahlen (jeweils 475€) und der Rest wird dann verrechnet von der Kaution.
Da ich schon einen Nachmieter hatte konnte ich schon am 01.12.2019 ausziehen.
Der Vermieter wollte dem Nachmieter die Wohnung nicht vermieten. Die Wohnung stand leer. Jetzt bekomme ich die 475€ für Dezember nicht da der offizielle Termin 31.12.2019 war. Mir wurde erst zu spät mitgeteilt dass der Nachmieter die Wohnung nicht bekommt und der 1.12.2019 war schon fest mit dem Auszug. Hab ich jetzt Pech gehabt?
8 Antworten
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Der Vermieter muss keinen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Da er das auch nicht getan hat, bist du bis 31.12. auch weiterhin Vertragspartner und musst für die Miete aufkommen.
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Die Kaution hätte auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden müssen.
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ob das mit der Kaution rechtens war dass die nicht auf ein Konto überwiesen wurde
Nein, das ist nicht rechtens:
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.
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Ich kann da jetzt aber nichts mehr machen oder?
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Du kannst die Zinsen die bei korrektem Vorgehen des Vermieters angefallen wären einfordern.
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Juristisch eine unklare Situation.
Haben du und der Vermieter irgendwelche Vereinbarungen zum Thema Nachmieter getroffen?
Der Vermieter kann Nachmieter akzeptieren aber er muss nicht.
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Da hast Du versäumt mit dem Vermieter zu sprechen. Wenn Du eher ausziehen willst, muß der Vermieter den Nachmieter akzeptieren, er muß ihn nicht nehmen. Er ist also berechtigt die Dezembermiete von Dir zu verlangen. Wenn der Vermieter von der Kaution nur 100€ übrig hat, dann kann es bei der Jahresnebenkostenabrechnung auch noch einmal eng werden.
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Hallo,
es klingt zwar etwas verworren aber die Rückzahlung der Kaution verfällt nicht.
Die Kaution wird nach der Endabnahme durch den Vermieter fällig - als Summe!
Klar kann man sich auf andere Regelungen einigen.
Die Kaution wird ja als Sicherheit erst nach Übergabe zurückgezahlt, weil evtl. Schäden durch den Mieter damit ausgeglichen werden können.
Grüße aus Leipzig
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Wenn damit auch das Mietverhältnis endetet (also auch Schlüsselübergabe), dann ist die Kautionsrückerstattung in voller Höhe überfällig.
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Ja, an dem Tag war die Schlüsselübergabe
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Ja, leider...
die Kaution wird normalerweise erst nach erfolgter nebenkostenabrechnung erstattet
und Nachmieter KANN der VM akzeptieren, MUSS das aber nicht tun...
Das er den Nachmieter nicht nehmen muss weiß ich. Mir geht's auch darum ob das mit der Kaution rechtens war dass die nicht auf ein Konto überwiesen wurde