Würde da schauen, wo der Inserent dafür zahlen muss, z.B. Willhaben.at oder Zeitungen.
Und wo bekomme ich diese her
Verdienstnachweis Arbeitgeber
Anmeldeadresse Stadtverwaltung
Ev. Auszug aus Strafregister Verwaltung.
Gerichtsbriefe werden zugestellt oder kommen zum Absender zurück nach der Frist, gelten aber als zugestellt.
Nein, nur für Verwandte umsonst.
So verrückt kann man nicht sein, außer bei Krankheit (SCH).
Auf jeden Fall die Fähigkeit , seine Gefühle und seine politische Überzeugung in der Arbeit außer Acht zu lassen.
Das wird den Vermieter nicht beeindrucken, das Geld kannst genausogut auf einmal ausgeben und dann kriegt er keine Miete mehr. Ein Job bietet ihm zumindest ein wenig Sicherheit, aber auch nicht alles.
(Ich hatte eine Mieterin mit einem guten Job, den sie gekündigt hat, zu anstrengend..... jetzt sucht sie 3 Monate schon eine andere, nicht zu anstrengende Arbeit und ich kann sie delogieren) .
Als Vermieterin würde dich mich darauf einlassen auf X Monate befristet , mit Miete im Voraus für die ganze Zeit zu bezahlen. Von mir aus treuhändisch.
1, Die Garage gehört wohl dazu.2. Kosten für Fernseher etc kann ich mir schwer vorstellen. Vielleicht eine Grundgebühr dafür.
Nein und das war in der Stadt immer schon schwierig, außer vielleicht wenn 2 verdienen ohne Kinder.
Mündlich steht Aussage gegen Aussage. Wenn man mit der Miete in Verzug ist, ist es besser es davor mitzuteilen und sich zu entschuldigen.
Es gilt das was drauf steht. Wenn man es nicht so will muss man es halt ändern lassen.
An ihre Stelle würde ich es auch tun. Ich glaube , wenn sie keine andere Möglichkeit hat darf sie das.
Nein.
Wenn der oder die das auch will kein Problem, er muss unterschreiben!
Nein kann er nicht. Der Vermieter muss Anzeige erstatten. Zivilrecht.
Der Vertrag wird mit den Eltern gemacht, dann ja.
Auch minderjährige Väter müssen im Nachinhein Unterhalt zahlen.
Je nach Ehevertrag. Partner B hätte sich ins Grundbuch eintragen lassen sollen!
Das kannst Du Dir aussuchen.
Beide, Ehepartner und Kinder erben. Mit Testament ev. nur den Pflichtteil.