Was darf die Polizei mir verbieten?
Hallo zusammen!
Ich hatte eben Probleme mit der Polizei, hier die Geschichte dazu:
Ich und drei weitere Freunde waren draußen unterwegs, als es plötzlich zu regnen angefangen hat. Wir beschlossen gemeinsam einen Platz zum unterstellen zu finden, und landeten schließlich unter einem Vordach einer Scheune bei einem nahegelegenem Feldweg. Wir saßen etwa 10-20 min. dort, als plötzlich ein Polizeiauto vorgefahren ist. (Ein nahegelegener Bewohner dachte wir wollten in die Scheune einbrechen, und ruf die Ordnungsmacht hinzu, wie sich später herausgestellte.) Nach einer Taschenkontrolle stellte sich heraus, dass zwei Leute von uns Gras dabei hatten (einen leeren Grinder, und der andere etwas weniger als 1g. Canabis) Daraufhin beorderten die Polizisten einen Drogenspürhund an, der noch ein leeres Tütchen Kokain gefunden hat (komplett leer und ausgeschleckt, sie gingen davon aus, das Gras drin war.) Die Polizisten nutzen alle vom Staat verliehenen Mächte aus, und log meinen Freunden dass blaue vom Himmel vor, bis es mir zuviel wurde und ich verbal einschritt (Habe den Beamten vorgerworfen dass sie kompletten „Scheißdreck“ reden.) Daraufhin hatte sie mich auf dem Kieker und verboten mir sogar, einen Schluck Wasser zu trinken, und machten eine Alkoholtest. Ich war nicht sonderlich betrunken (0,55 Promille). Sie drohten mir mit einer Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“ und drohten meine Eltern zu informieren. Da ich nichts zu befürchten hatte, ruf ich provokativ wie ich bin selbst meine Eltern an, die mich schließlich abholten.
Nun zu meinen Fragen:
1: Hatten die Beamten das Recht, meine Kollegen anzulügen?
2: Hatten die Beamten das Recht, mir einen Schluck Wasser zu verweigern?
3: Was passiert mit dem leeren Tütchen Koks?
- Wird es auf den Inhalt getestet?
- Werden Fingerabdrücke, bzw. DNA davon entnommen?
4: Laut Polizei verliert mein Freund (der mit dem 1g. ) seine Ausbildung zum Erzieher. Stimmt das?
5: Der selbe Freund wurde von den Beamten nach Hause gefahren. (er ist minderjährig) Haben sie dass Recht, direkt vor Ort eine Hausdurchsuchung zu tätigen?
PS: Bitte nur Antworten von Leuten mit juristischen Grundkenntnissen, und keine wagen Vermutungen.
7 Antworten
Da ich auch mal deine Kommentar hier drunter gelesen habe:
1) Die haben deinen Kollegen nirgends angelogen, sondern eine simple Frage gestellt. Du hängst dich rein daran auf wie es formuliert wurde und da wir hier alle ein unvollständiges Gedächtnisprotokoll lesen, das unter Einfluss von Rauschmitteln zustande kam und wer weiß wie lang her ist, sind deine Aussagen erstmal nicht besonders präzise, sondern unterliegen auch noch dem persönlichen Bias.
2) Nen Schluck Wasser zu trinken dürfen sie dir logischerweise nicht verbieten. Da fehlt jetzt aber natürlich auch der gesamte Kontext und die Sicht des Beamten.
3) Du hast nirgends geschrieben ob sie die Tüte mitgenommen haben, aber die Frage darauf hast du dir ja im Endeffekt schon selbst beantwortet. Sie gehen davon aus, dass was Anderes drin war. Wenn kein Verdacht besteht, dass etwas Anderes drin war, warum testen? Nebenbei hätten sie selbst dann nur den Nachweis, dass ihr ein ehemals mit Koks befülltest Tütchen dabei hattet. Weder Aufschluss über die enthaltene Menge, noch was ihr damit gemacht habt. Fingerabdrücke nehmen ist sinnfrei, weils a) ja offensichtlich bei euch gefunden wurde und b) ein Fingerabdrucksabgleich nur Sinn macht wenn einer der Beamten von euch die Abdrücke genommen hat. Sonst lautet das Ergebnis der Analyse schlicht und ergreifend "Jo, da sind Fingerabdrücke drauf". Da auch diese Analysen Vater Staat Geld kosten ist es hochgradig unwahrscheinlich, dass bei nicht vorhandenem Verdacht auf irgendwas und einer absoluten Bagatelle, die auch strafrechtlich sowieso keinerlei Folgen hätte, weil die Beweislage dünner ist als Klopapier im Studentenwohnheim, einer komplette Untersuchung angeordnet wird.
4) Viel Spaß beim Wälzen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html
Kurzfassung: rechtskräftig Verurteilte dürfen wegen den im verlinkten Text benannten Tatbeständen nicht bei der öffentlichen Jugendhilfe arbeiten. Da Eigenbedarf und Konsum in der Regel zu keiner Verurteilung wegen irgendwas führen, verliert er seine Ausbildungsstelle logischerweise nicht. Das sind Beamte und keine Richter, die können nicht jeden Gesetzestext auswendig und ich schließe auch mal nicht aus, dass der Beamte seine Aussage im Konjunktiv formuliert hat.
5) Hausdurchsuchung nur mit Beschluss und wie oben schon erwähnt ist das eine absolute Bagatelle, da werden keine schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre angeordnet.
Klingt auch insgesamt als hättet ihr an den Beamten ziemlich rumgepöbelt und die dürfen euch dann auch von einem Grundstück verweisen, dass mit ziemlicher Sicherheit sogar Privatgelände eines Dritten ist, wenn man schon von ner Scheune redet. Die Definition, die du von Platzverweis hast ist nebenbei auch eine vollständig falsche. Es steht in keinerlei Widerspruch einen Platzverweis zu erteilen und einen nicht sofort vom Grundstück zu karren. Wenn dir jemand einen Platzverweis erteilt, bedeutet das sinngemäß "Sobald wir hier fertig sind hast du dich für gewissen Zeit hier fern zu halten. Bei Zuwiderhandlung sacken wir dich ein."
Alles klar, danke für deine ausführliche Antwort, war sehr hilfreich.
1.) Wo haben sie denn gelogen? Was denn?
2.) Ja, denn es hätte ja sein können, dass du was anderes tust, anstelle von Wasser zu trinken
3.) Das kommt drauf an, ob sie was vermuten.
4.) Ja, das wird er.
5.) Nein, in diesem Fall eher nicht.
Sicher? Bei anderen Berufen hätte ich das ebenfalls gedacht, aber als Erzieher ist das doch sicherlich etwas komplizierter.
Ganz sicher. Dafür wird er nicht verurteilt werden und Jugendstrafe tauchen nicht im Führungszeugnis auf.
Nicht nur. Insbesondere für die sog. „Katalogstraftaten“, welche einen kinder- und jugendgefährdenden Hintergrund haben gilt, dass jegliche Verurteilung im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt wird. Dies betrifft auch das BTMG.
Wir haben noch keine Verurteilung, versteht sich. Aber generell ....
Hallo.
Du scheinst es auch nicht besonders gut mit der Wahrheit zu nehmen.
"Beamtenbeleidigung" gibt es min Deutschland nicht, nur nicht befolgen einer Vollzungsperson oder ähnlich.
Aber dürfen die das?, Ja das dürfen das.
Mit Gruß
Bley 1914
Ich hab nicht viel Ahnung von Gesetzen, Rechten etc.. Aber das Verbieten von Trinken ist, so weit ich weiß, schonmal Körperverletzung.
Ach so und "Beamtenbeleidigung" gibt es gar nicht. Das ist ein Klischee.
1: Hatten die Beamten das Recht, meine Kollegen anzulügen?
Haben sie gar nicht. DIe haben eine ganz normale Frage gestellt und Du bist blöd geworden.
Sie fragten, ob wir noch Cannabis In der Gegend verstecken. Als wir verneinten meinten sie, das der Hund es sowieso finden wird, und der Staatsanwalt aufgrund der Lüge, zitat: „sich seinen Teil denken würde“ und die Strafe höher wird.
Ach so... das war nicht gelogen, das ist so. Der Hund findet es und der Staatsanwalt denkt sich seinen Teil und ist mitunter dabei, jemandem, der blöd macht eine ein zu pfeifen, dass er lernt, in Zukunft ist Klappe halten angesagt. Das ist nicht gelogen, Dein Verhalten und das aller Beteiligten bei der Tatbestandsaufnahme fließt natürlich mit ein ins Endergebnis, je blöder ihr werdet, desto härter kommt es zurück.
2: Hatten die Beamten das Recht, mir einen Schluck Wasser zu verweigern?
Jein, je nach den näheren Umständen vielleicht sogar ja. Könnte ja alk drin sein und das Testergebnis verfälschen, dann natürlich, kann man das untersagen.
Du kannst Dir merken, ist die Polizei da, ist die der Chef und Du machst wie geheißen - oder lernst die Konsequenzen zu tragen. Hinterher rumheulen ist halt nicht.
3: Was passiert mit dem leeren Tütchen Koks?
Wird es auf den Inhalt getestet?
Werden Fingerabdrücke, bzw. DNA davon entnommen?
Nix.
4: Laut Polizei verliert mein Freund (der mit dem 1g. ) seine Ausbildung zum Erzieher. Stimmt das?
Unter Umständen ja klar. Wer Drogen nimmt, ist als Erzieher - und Vorbild - gänzlich ungeeignet. Wenn ich spitz bekäme, dass jemand, der auf mein Kind aufpassen soll, ein Suchtel ist, würde ich einige Hebel im Bewegung setzen, dem eine ein zu pfeifen und den aus der Kita raus zu bekommen - mein Recht als Vater.
5: Der selbe Freund wurde von den Beamten nach Hause gefahren. (er ist minderjährig) Haben sie dass Recht, direkt vor Ort eine Hausdurchsuchung zu tätigen?
Ja, haben sie. Dazu braucht es einen kurzen Anruf beim Richter, dem wird die Sachlage geschildert und der erteilt mündlich (das reicht völlig aus) den Durchsuchungsbeschluss.
Können sie keinen Richter erreichen, darf die Polizei das selbst entscheiden. Nennt sich Gefahr im Verzug.
4 völliger Blödsinn. Davon erfährt der Arbeitgeber nicht mal etwas.