Vermieterwechsel zum 1.1.2022?

Gerhart  25.12.2021, 22:11

Wer hat dir mitgeteilt, dass es ab 1.1. 22 einen neuen Eigentümer gibt?

Kuanyin 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 15:15

Ein Rechtsanwalt per Einschreiben mit Rückschein, beauftragt vom "alten" Vermieter.

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aber wer neuer Vermieter ist, ist Euch bekannt. Deshalb wäre es unredlich und auch gefährlich, im Januar auch wieder an den alten Vermieter zu bezahlen. Ggf. würdet Ihr dann die Miete doppelt zahlen müssen.

Falls Ihr nicht noch rechtzeitig erfährt, auf welches Konto die Miete zu zahlen ist, dann lieber erst einmal zurück legen, bis Ihr irgendwann im Januar das korrekte Konto erfahrt.


bwhoch2  26.12.2021, 17:11

Danke für die Auszeichnung

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Ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig.

So lange Du keine offizielle Information hast wer der neue Vermieter ist und wohin die Miete überwiesen werden soll, überwiese auf das dir bekannte Konto.

Ihr braucht keine neuen Mietvertrag, der alte bleibt weiterhin gültig. Unterschreibt besser nichts Neues.

Zahlen Sie gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag der vom Vermieterwechsel nicht berührt ist.

Bei begründeten Zweifeln sollten Sie bis zur Klärung die Mieten hinterlegen.

Der Erwerber kauft die Mietverträge so mit wie sie sind. Er hat gar keine Berechtigung, einen neuen Mietvertrag zu schließen.