Vermieterwechsel zum 1.1.2022?
Mein bisheriger Vermieter hat sein Miethaus verkauft.
Ab 1.1.22 gibt es einen neuen Vermieter, eine GmbH & Co. KG, Geschäftsführer ist uns Mietern nicht bekannt.
Dieser neue Vermieter hat uns bisher -25.12.2021 - keinen neuen Mietvertrag zukommen lassen und uns auch kein Konto bekannt gegeben, auf das die Miete für Januar 2022 überwiesen werden soll.
Ich finde das mehr als merkwürdig. Was soll ich tun? Miete auf ein Anderkonto bei der Bank überweisen?
Unseren bisherigen Vermieter kann ich zwecks Befragung zur Zeit nicht erreichen, er macht bis Mitte Januar 22 Urlaub in der Karibik.
9 Antworten
Aber wer neuer Vermieter ist, ist Euch bekannt. Deshalb wäre es unredlich und auch gefährlich, im Januar auch wieder an den alten Vermieter zu bezahlen. Ggf. würdet Ihr dann die Miete doppelt zahlen müssen.
Falls Ihr nicht noch rechtzeitig erfährt, auf welches Konto die Miete zu zahlen ist, dann lieber erst einmal zurück legen, bis Ihr irgendwann im Januar das korrekte Konto erfahrt.
Ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig.
So lange Du keine offizielle Information hast wer der neue Vermieter ist und wohin die Miete überwiesen werden soll, überwiese auf das dir bekannte Konto.
Ihr braucht keine neuen Mietvertrag, der alte bleibt weiterhin gültig. Unterschreibt besser nichts Neues.
Zahlen Sie gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag der vom Vermieterwechsel nicht berührt ist.
Bei begründeten Zweifeln sollten Sie bis zur Klärung die Mieten hinterlegen.
Der Erwerber kauft die Mietverträge so mit wie sie sind. Er hat gar keine Berechtigung, einen neuen Mietvertrag zu schließen.