Wie soll ich mich verhalten,wenn der Vermieter die Miete doppelt kassieren will?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

deiner Bank mitteilen, dass die Einzugsermächtigung widerrufen ist, deinem Vermieter das gleiche schreiben und von ihm die Rückläuferkosten verlangen.

Entziehe Deinem Vermieter die Abbuchungserlaubnis. Wenn das nichts hilft, schalte einen Anwalt ein. Auch ist er nicht berechtigt, weitere Kosten in Rechnung zu stellen.

Die Rückbuchungskosten mußt Du Dir nicht in Rechnung stellen lassen,denn Die werden ja nicht von Deiner Bank erhoben,sondern von der Bank dea Vermieters.Soll der Vermieter seine Buchführung in Ordnung bringen.Außerdem Dem Vermieter die Einzugsermächtigung entziehen.Kopie an Deine Bank.

Wenn der Vermieter enfach abbucht, hast Du eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Also per Einschreiben mit Rückschein Sachverhalt und Kündigung an den Vermieter.Je eine Kopie für Dich, die ARGE, deine Bank und die Bank des Vermieters. Für die Bank des Vermieters würde ich noch eine Bestätigung der ARGE das diese die Miete übernimmt besorgen und dazulegen. Sollte die Bank in deiner Nähe sein, bring das Schreiben pesönlich hin und lass dir den Empfang quitiiren, falls nicht auch per Einschreiben mit Rückschein.


anitari  04.11.2010, 11:08

Den Widerruf der Einzugsermächtigung an den Vermieter und eine Kopie an die eigene Bank reicht völlig aus.

Die ARGE interessiert das Innenverhältnis zwischen Leistungsempfänger und deren Vermieter nicht und die Bank des Vermieters hat mit den Abbuchungen nur soweit zu tun das sie ausführt.

Und wenn schon per Einschreiben dann bitte Einwurfeinschreiben.

0
tipsie69  04.11.2010, 11:15
@anitari

Einwurfeinschreiben kein Beiweis dafür das der empfänger das Schreiben wirklich bekommen hat. Bei Rückschein muss der Empfänger oder dessen Empfangsbevollmächtigter den ERhalt des Schreibens quittieren. Die rosa Karte geht an den Absender für dessen Unterlagen.

0
Nemisis2010  04.11.2010, 11:22
@tipsie69

sorry, aber auch das ist kein 100% iger Beweis, es könnte sich auch um ein leeres Blatt Papier handeln.

0
anitari  04.11.2010, 11:36
@Nemisis2010

"...es könnte sich auch um ein leeres Blatt Papier handeln." Stimmt, 100%ig ist nur die persönliche Übergabe oder Übergabe durch Boten/GV.

0
tipsie69  04.11.2010, 11:40
@anitari

Keine Angst das Rückscheinchen wird sogar von Gericht angewendet.

0
anitari  04.11.2010, 11:49
@tipsie69

"Einwurfeinschreiben kein Beiweis dafür das der empfänger das Schreiben wirklich bekommen hat"

Mit Einwurf in den Briefkasten und Quittierung durch den Postboten hat der Empfänger das schreiben bekommen. Denn der Briefkasten liegt im Machtbereich (nennt man das so?) des Empfängers.

Aber egal, über die Zustellungsart(en) wurde hier schon oft heiß diskutiert.

Das Wichtigste, denke ich, ist die Information an die eigene Bank das die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

0
albatros  04.11.2010, 11:57
@tipsie69

Der Empfänger ist nicht verpflichtet, Einschreiben vom PA abzuholen. Wenn er also das nicht macht, ist das ES mit RS nicht zugestellt. Einwurfeinschreiben hingegen wird vom Postboten in den BK des Verm. eingeworfen und das protokolliert. Ich vertrete deshalb wie auch jetzt anitari in ihrer Antwort. bzw. ihrem Kommentar, diesen Standpunkt seit Jahren. Das "Problem" mit dem leeren Blatt ist nicht mehr aktuell, die Rechtsprechnung urteilt da anders.

0

"Ich buche die Miete immer zurück-was kann ich sonst noch machen?"

Ihm die, ja offensichtlich mal irgendwann erteilte, Einzugsermächtigung entziehen.