Zweitwohnsitz & Rundfunkbeitrag während Kündigungsfrist?
Hallo zusammen, ich übernehme zum Februar eine neue Wohnung, kann die alte aufgrund der Kündigungsfrist jedoch erst Ende April abgeben. Ich melde mich zum Februar in der neuen Wohnung an und habe auch dem Beitragsservice von ARD, ZDR, Deutschlandradio den Umzug entsprechend gemeldet.
Die alte Wohnung läuft ja aber trotzdem noch drei Monate auf mich. Muss ich für diesen kurzen Zeitraum einen Zweitwohnsitz eintragen?
Ich habe bereits gelesen, dass es da eine Ausnahmeregelung für Zeiten unter sechs Monaten gibt, bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob diese in meinem Fall greift. Allein der behörliche Aufwand für eine Anmeldung des Zweitwohnsitzes erscheint mir in einem solchen Fall aber unverhältnismäßig hoch, zumal man ja teilweise Wochen auf einen Termin beim Einwohnermeldeamt wartet. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
1 Antwort
Es ist in rechtlicher Hinsicht richtig, wie du dich verhalten hast. Mit der Übernahme der neuen Wohnung (Schlüsselübergabe) hast du die Herrschaftsgewalt über die neue Wohnung und bist daher dafür auch beitragspflichtig.
Wenn du dem Beitragsservice einen entsprechenden Umzug gemeldet hast, wird automatisch gleichzeitig die Beitragspflicht für die alte Wohnung beendet. Du musst dann nicht doppelt zahlen.
Anders wenn du dich mit der neuen Wohnung neu angemeldet hättest. Dann wärst du für 2 Wohnungen beitragspflichtig. Dann machte es Sinn, für die alte Wohnung befristet auf die 3 Monate einen Antrag auf Befreiung für die Zweitwohnung zu stellen.