Darf mein Verwalter das Betriebskostenguthaben an den Vermieter statt mich zahlen?
Ich hatte einen Vermieter der eine Wohnungsgesellschaft mit der Verwaltung seiner Wohnung beauftragt hat. Zu meinem eigentlichen Vermieter hatte ich noch nie Kontakt, ich kenne nur den Namen vom Mietvertrag. Jetzt bin ich ausgezogen, also ordnungsgemäß. 3 Monatsfrist gekündigt, Wohnung ordnungsgemäß übergeben, Übergabeprotokoll ohne Mängel, keine offenen Kosten, also nie Mietschulden gehabt oder sowas.
Die Betriebskostenabrechnung 2023 endete mit einem Guthaben für mich, was ich bisher noch immer nicht überwiesen bekommen habe. Daraufhin habe ich heute bei dem Verwalter angerufen um nachzufragen wann ich mit der Nachzahlung rechnen kann.
Die Antwort war, das mir das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann weil die Wohnung leer steht, deshalb muss der Verwalter das Geld an den Vermieter überweisen und ich müsste es mir dann von ihm holen.
Ist das richtig so? Ich hatte mit dem eigentlichen Vermieter nie etwas zu tun, kenne wie gesagt nur den Namen vom Mietvertrag. Keine Mailadresse, keine Telefonnummer?
2 Antworten
An wen hast du denn bisher die Gesamtmiete bezahlt? Wer hat dir die BK-Abrechnung übergeben? Ich vermute, dass die Hausverwaltung zuständig ist oder war. trägt die Verantwortung für die Auszahlung des Guthabens aus der BK-Abrechnung.
Sobald das Guthaben errechnet wurde, ist es dir unverzüglich auszuzahlen. Ich kenne aber die Vollmachten des Hausverwalters nicht.
die Miete und alles andere habe ich immer direkt mit dem Verwalter abgewickelt, die Miete ging auch auf deren Konto
Auch wenn Du mit dem Vermieter nie selbst zu tun hattest ist er dein Vertragspartner und er schuldet dir das Guthaben.
aber im Mietvertrag steht als Vermieter der Vermieter drin und dann vertreten durch.....die Hausverwaltung