Darf darf mein Arbeitgeber trotz Krankenschein mich arbeiten holen?

15 Antworten

Ich besitze aufgrund einer Magen-Darm-Grippe einen Krankenschein der bis nächste Woche Freitag geht (11.10.19)Mein Arbeitgeber meines Ausbildungsbetriebes sagt, dass ich trotzdem am 7.10 bereits arbeiten kommen soll. Weil die Personalmangel haben.

Wenn Du Dich fit fühlst, kannst Du vorzeitig wieder arbeiten gehen. Du musst Dich auch nicht gesund schreiben lassen und bist auch versichert.

Darf ich zu meinem Arbeitgeber sagen dass ich meinen Krankenschein bis zum 11.10 durchziehe? Könnte ich dafür gekündigt werden wenn ich, wie es auf dem Krankenschein steht, bis zum 11.10 zu Hause bleibe?

Du sagst nicht dass Du den Krankenschein bis 11.10. durchziehst, sondern Du sagst dass bis zum 1..10. eine AU hast, es Dir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch sehr schlecht geht und Du jetzt noch gar nicht entscheiden kannst ob Du vorzeitig aus dem Krankenstand zurückkommen kannst.

Finde das auch unverantwortlich vom Chef, denn soweit ich weiß können solche Erkrankungen ansteckend sein. Hab es gegoogelt:

https://www.netdoktor.de/krankheiten/magen-darm-grippe/dauer/

Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, dürfte eine Kündigung nicht bestand haben.

Grundlegend darf Dein Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb Dich nicht zur Arbeit zwingen in Zeiträumen , während derer Du von Deinem ( Haus-) Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommen hast.

Kündigen kann Dich Dein Ausbildungsbetrieb alleine deswegen auch nicht, wenn Du darauf bestehst, Dich mit Segen Deines Arztes erst mal auszukurieren. Als AzuBi besitzt Du allgemein einen besonderen, bzw. strengeren Kündigungsschutz als "normale" Arbeitnehmer.

Einzig wenn Du in Deinem Ausbildungsverhältnis noch ganz am Anfang stehst, und damit noch einer etwaigen Probezeitregelung unterliegst, könnte Dich Dein Ausbildungsbetrieb durchaus gemäß Paragraf 22 Berufsbildungsgesetz fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen.

Nein, deshalb kündigen ist nicht möglich.

Durchziehen würde ich nicht sagen sondern offen halten, wann Du wieder arbeiten kannst.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir schreibt "es wäre schön, wenn Du am 7. wieder hier wärst", dann ist das doch kein Zwang da auch wieder zu erscheinen. Es bleibt Dir überlassen, was Du tust. Nachteile können Dir nicht entstehen, durch die Krankschreibung bist Du abgesichert.

Nein, das darf er nicht. Du darfst zwar arbeiten auch mit Krankmeldung, aber zwingen darf dich keiner wenn du einen gelben Schein hast und selbst sagst es geht einfach nicht.